Kuraufenthalt
Bei gesundheitlichen Beschwerden können Sie einen Kuraufenthalt beantragen. Infos zu Ansprüchen, Entgeltfortzahlung und möglichen Selbstbehalten.
Die Folgen eines Arbeitsunfalles für die Gesundheit sind oft schlimm genug. Zumindest aber gibt es Hilfe zur Sicherung der Existenz:
Diese Leistungen gibt es aber nur, wenn ein Unfall auch tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird. Der Nachweis dafür ist bei Unfällen am Firmengelände oder auf Firmenbaustellen vergleichsweise leicht zu erbringen.
Schwieriger wird es jedoch bei Wegunfällen. Es muss belegbar sein, dass die gewählte Route die direkte und dienstlich notwendige war und nicht ein "privater Abstecher".
Arbeitgeber informieren
Es ist daher unerlässlich, beim Verlassen des Betriebes - etwa wegen Dienstreise oder Krankenbehandlung - bekannt zu geben, wo genau man hinfährt oder -geht.
Nachdem der Arbeitgeber die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) über den Arbeitsunfall informiert hat, meldet sich diese bezüglich genauer Erhebung des Unfalls und Feststellung der Rente meist von sich aus.
Bei scheinbar kleinen Verletzungen, deren schlimme Spätfolgen von der AUVA nicht voraussehbar sind, geschieht dies jedoch häufig nicht. Um jedoch oft Jahre danach einen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung belegen zu können, ist es sinnvoll, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in solchen Fällen von sich aus tätig wird und einen Rentenantrag bei der AUVA stellt.
ACHTUNG!
Wird der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Arbeitsunfall gestellt, kann man die Rente auch rückwirkend bekommen - ab Ende des unfallbedingten Krankenstandes, spätestens ab Beginn der 27. Woche des Krankenstandes. Erfolgt die Antragstellung später, steht die Rente erst ab dem Antragsdatum zu.
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