Soziale Ab­sicherung nach Arbeits­unfällen

Die Folgen eines Arbeitsunfalles für die Gesundheit sind oft schlimm genug. Zumindest aber gibt es Hilfe zur Sicherung der Existenz:

  • Die Verunglückten bekommen bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und

  • bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

  • Sollte der Unfall tödlich enden, erhalten Angehörige eine Hinterbliebenenrente.

Arbeits­unfall muss beleg­bar sein

Diese Leistungen gibt es aber nur, wenn ein Unfall auch tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird. Der Nachweis dafür ist bei Unfällen am Firmengelände oder auf Firmenbaustellen vergleichsweise leicht zu erbringen.

Schwieriger wird es jedoch bei Wegunfällen. Es muss belegbar sein, dass die gewählte Route die direkte und dienstlich notwendige war und nicht ein "privater Abstecher".

Arbeitgeber informieren

Es ist daher unerlässlich, beim Verlassen des Betriebes - etwa wegen Dienstreise oder Krankenbehandlung - bekannt zu geben, wo genau man hinfährt oder -geht.

Wer bekommt eine Versehrten­rente?

  • Anspruch auf eine Rente besteht, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und als Unfallfolge eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent für länger als 3 Monate besteht.

  • Sind bei einer versicherten Person bereits Folgen aus einem oder mehreren Arbeitsunfällen vorhanden, so werden diese nach 2 Jahren - bei der Feststellung der Dauerrente - mitberücksichtigt und zu einer Gesamtdauerrente zusammengefasst.  

  • Endet ein anerkannter Arbeitsunfall tödlich, dann haben die Angehörigen - Witwe(r) und Waisen - Anspruch auf Hinterbliebenenrenten.

Wo und wann muss ich einen Renten­antrag stellen?

Nachdem der Arbeitgeber die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) über den Arbeitsunfall informiert hat, meldet sich diese bezüglich genauer Erhebung des Unfalls und Feststellung der Rente meist von sich aus.

Bei scheinbar kleinen Verletzungen, deren schlimme Spätfolgen von der AUVA nicht voraussehbar sind, geschieht dies jedoch häufig nicht. Um jedoch oft Jahre danach einen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung belegen zu können, ist es sinnvoll, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in solchen Fällen von sich aus tätig wird und einen Rentenantrag bei der AUVA stellt.

ACHTUNG!

Wird der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Arbeitsunfall gestellt, kann man die Rente auch rückwirkend bekommen - ab Ende des unfallbedingten Krankenstandes, spätestens ab Beginn der 27. Woche des Krankenstandes. Erfolgt die Antragstellung später, steht die Rente erst ab dem Antragsdatum zu.

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