Sperre des Arbeitslosengeldes
Nicht jeder bekommt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit auch gleich Arbeitslosengeld. Warum das so ist und wann Sie Nachsicht erwarten können.
Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen aber dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet werden.
Bei einem Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld.
ACHTUNG!
Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil rechtlich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Vermittlung der Arbeitslosen/des Arbeitslosen Vorrang hat.Bei einem Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen. Bei berücksichtigungswürdigen Umständen kann das AMS allerdings eine Nachsicht erteilen. Dazu muss ein Antrag beim AMS gestellt werden.
ACHTUNG!
Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden.
Dauert die Unterbrechung mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht getan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Klären Sie auf jeden Fall den Krankenversicherungsschutz vor Ihrer Reise ab!
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