Dürfen Arbeits­lose auf Urlaub fahren?

Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen aber dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet werden.

Inlandsurlaub

Bei einem Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld.

ACHTUNG!

Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil recht­lich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Ver­mittlung der Arbeitslosen/des Arbeitslosen Vorrang hat.

Auslands­urlaub

Bei einem Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen. Bei berücksichtigungswürdigen Umständen kann das AMS allerdings eine Nachsicht erteilen. Dazu muss ein Antrag beim AMS gestellt werden.

ACHTUNG!

Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden.

Dauert die Unter­brech­ung mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht ge­tan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

TIPP

Klären Sie auf jeden Fall den Krankenversicherungsschutz vor Ihrer Reise ab!

Downloads

Kontakt

Kontakt

AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Verzweifelte Frau

Sperre des Arbeits­losen­geldes

Nicht jeder bekommt ab dem ersten Tag der Arbeitslosig­keit auch gleich Arbeitslosengeld. Warum das so ist und wann Sie Nachsicht erwarten können.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum