Pflege- und Betreuungsfreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Arbeitnehmer:innen Pflege- bzw. Betreuungsfreistellung nehmen.
Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 ist im November 2025 fällig. Die Gebühr von 14,65 Euro wird vom Arbeitgeber oder der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Sie erhalten die E-Card, wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese legen Sie bei einer ärztlichen Behandlung vor.
Von der Gebühr befreit sind unter anderem:
TIPP
Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt. Haben Sie mehrere Arbeitgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf. Sie können bares Geld wert sein.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.Die E-Card gilt für alle Vertragsärzt:innen in Österreich.
Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei Vertragspartner:innen und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Behandlungsschein") holen.
Für Reisen in die Türkei müssen Sie weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein beim Arbeitgeber oder der ÖGK beantragen. Vor der Behandlung müssen Sie diesen Schein beim türkischen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umtauschen.
Sie bekommen die E-Card nicht jedes Jahr neu, sie bleibt gültig.
Seit dem 1. Jänner 2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben - mit Foto. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine E-Card mit Foto. Personen über 70 Jahren und Personen ab Pflegestufe 4 sind von der Fotopflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt, dass alle E-Cards ohne Foto bis Ende 2023 getauscht werden mussten.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch in Österreich nicht dabeihaben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.
WICHTIG!
Wenn Ihre Karte verloren gegangen ist oder sie gestohlen wurde, melden Sie sich bitte bei der E-Card Servicenummer unter +43 50 1243311.Weitere Fragen und Antworten können Sie hier entnehmen.
Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
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