Job­rad statt Firmen­auto - so funktioniert's!

Ein neues Fahrrad über den Arbeitgeber leasen, uneingeschränkt nutzen und am Ende gehört es Ihnen? Das Geschäftsmodell "Jobrad" wird momentan immer beliebter. Doch Vorsicht: nicht immer zahlt es sich finanziell auch aus!

Wunsch­rad un­ein­ge­schränkt nutzen

Nach Freigabe des Kostenrahmens durch den Arbeitgeber beim Fahrradhändler, suchen sich Beschäftigte ihr Wunschrad im Fachhandel aus. Arbeitgeber leasen dann das Fahrrad und überlassen es den Beschäftigten. Diese können ihr Firmenfahrrad ohne Einschränkung nutzen.

Wer zahlt die Leasing­raten?

Die Arbeitgeber können sich entscheiden, ob sie die Leasingkosten für die Beschäftigten übernehmen oder ob die Leasingrate durch die Beschäftigten selbst zu tragen ist. In der Regel wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt/Lohn abgezogen und verringert so den am Ende ausbezahlten Nettolohn. 

Durch die Reduzierung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage um die Höhe der Leasingrate wird jedoch die steuerliche Belastung vermindert. Der finanzielle Vorteil hängt somit unter anderem von der Verdiensthöhe (Steuerstufe) ab und wirkt sich bei kleinen Einkommen weniger aus. 

Ob nach Ende der Leasingperiode dieses Geschäftsmodell für die Beschäftigten tatsächlich eine große Ersparnis im Vergleich zu einem Direktkauf eines Rades darstellt, kann ohne genaue Vertragsprüfung nicht beantwortet werden.

Diese Vertrags­elemente sind ent­scheidend

1. Welcher Kaufpreis wird als Berechnungsbasis für die Leasingrate herangezogen? 

  • Werden Großabnehmerrabatte an die Beschäftigten weitergegeben?
  • Werden staatliche Förderungen an die Beschäftigten weitergegeben?

2. Ist vertraglich überhaupt eine Kaufoption vereinbart?

  • Zu welchem Preis kann der/die Beschäftigte nach Leasingende das Fahrrad erwerben? (Achtung: möglicherweise ist ein Sachbezug fällig!)

3. Besteht eine Versicherungspflicht und eine Servicepflicht durch bestimmte Anbieter?

  • Ist die Versicherung und der Service zum marktüblichen Preis erhältlich?
  • Brauche ich die Versicherung und den Service? 

4. Welche Auswirkungen hätte eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf den Vertrag? 

  • Kann ich das Fahrrad vor Ablauf der Leasingdauer erwerben und zu welchem Preis?
  • Möglicherweise besteht eine ungewünsche Mitarbeiterbindung. 

Mehr Infos

Weiterführende Informationen gibt es auch im Artikel "JobRad statt Dienst-Auto" unter www.klimaaktiv.at.

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