Job­rad statt Firmen­auto - so funktioniert's!

Ein neues Fahrrad über den Arbeitgeber leasen, uneingeschränkt nutzen und am Ende gehört es Ihnen? Das Geschäftsmodell "Jobrad" wird momentan immer beliebter. Doch Vorsicht: manchmal zahlt es sich finanziell nicht aus!

Wunsch­rad un­ein­ge­schränkt nutzen

Nach Freigabe der Kosten durch den Arbeitgeber beim Fahrradhändler, suchen sich Beschäftigte ihr Wunschrad im Fachhandel aus. Arbeitgeber leasen dann das Fahrrad und überlassen es den Beschäftigten. Diese können "ihr" Firmenfahrrad ohne Einschränkung nutzen.

Wer zahlt die Leasing­raten?

Die Arbeitgeber können sich entscheiden, ob sie die Leasingkosten dafür für die Beschäftigten als zusätzlichen Benefit übernehmen oder ob die Leasingraten von den Beschäftigten selbst zu zahlen sind. Dabei verzichten die Beschäftigten auf einen Teil ihres Bruttolohnes/Gehaltes und bekommen im Gegenzug die Möglichkeit der Privatnutzung des Fahrrades eingeräumt.

Durch die Reduzierung der Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um die Höhe der Leasingrate wird die steuerliche Belastung vermindert. Der finanzielle Vorteil hängt somit unter anderem von der Verdiensthöhe (Steuerstufe) ab und wirkt sich bei kleinen Einkommen weniger aus. Da steuerlich der Sachbezug mit 0 anzusetzen ist und die Sachbezugswerteverordnung seit der letzten Novellierung klarstellt, dass sowohl bei befristeter wie auch unbefristeter Bezugsumwandlung auch keine Beiträge in der Sozialversicherung anfallen, hat diese Vereinbarung weitreichende Folgen.  

ACHTUNG

Dieses Konstrukt bewirkt die Senkung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber. Für die Beschäftigten schlägt dies bei allen Leistungen durch, die vom Bruttoverdienst abhängen. Das bedeutet in Folge beispielsweise weniger Krankengeld, niedrigere Pensionen, niedrigeres Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Wochengeld oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.

Die Reduktion des Lohnes beziehungsweise Gehaltes wirkt sich auch auf alle weiteren sich daraus ergebenden Ansprüche aus und vermindert in Folge zum Beispiel die Sonderzahlungen und den Stundensatz für Überstunden.

Das alles ist mit in die Waagschale zu legen, wenn man den Nutzen den Kosten gegenüberstellt.

Ob nach Ende der Leasingperiode dieses Geschäftsmodell für die Beschäftigten tatsächlich eine große Ersparnis im Vergleich zu einem Direktkauf eines Rades darstellt, kann ohne genaue Vertragsprüfung nicht beantwortet werden.

Diese Vertrags­elemente sind ent­scheidend

1. Welcher Kaufpreis wird als Berechnungsbasis für die Leasingrate herangezogen? 

  • Werden Großabnehmerrabatte an die Beschäftigten weitergegeben?
  • Werden staatliche Förderungen an die Beschäftigten weitergegeben?

2. Ist vertraglich überhaupt eine Kaufoption vereinbart?

  • Zu welchem Preis kann der/die Beschäftigte nach Leasingende das Fahrrad erwerben? (Achtung: möglicherweise ist ein Sachbezug fällig!)

3. Besteht eine Versicherungspflicht und eine Servicepflicht durch bestimmte Anbieter?

  • Ist die Versicherung und der Service zum marktüblichen Preis erhältlich?
  • Brauche ich die Versicherung und den Service? 

4. Welche Auswirkungen hätte eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder eine engteltfreie Zeit (Krankengeld ohne Entgelt, Karenz) auf den Vertrag?  

  • Kann ich das Fahrrad vor Ablauf der Leasingdauer erwerben und zu welchem Preis?
  • Möglicherweise besteht eine ungewünsche Mitarbeiterbindung. 

Mehr Infos

Weiterführende Informationen gibt es auch im Artikel "JobRad statt Dienst-Auto" unter www.klimaaktiv.at

Mehr Infos

Weiterführende Informationen gibt es auch im Artikel "JobRad statt Dienst-Auto" unter www.klimaaktiv.at. Falls Sie noch Fragen haben: wir beraten Sie gerne!

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