Krankenstand & Arbeitslosigkeit
Melden Sie Beginn und Ende eines Krankenstands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung versäumt, verliert Geld.
Sie suchen einen Job und wollen sich dafür auch im Ausland umschauen? Kein Problem - Sie können die Leistungen aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung auch eine Weile „mitnehmen“.
Die österreichische Leistung kann für maximal 3 Monate „mitgenommen“ werden, längstens jedoch für 6 Monate. Die Anspruchsdauer kann nicht überschritten werden.
Um die Leistungen der heimischen Arbeitslosenversicherung "mitzunehmen", müssen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem zuständigen AMS aufnehmen.
Sollten Sie bei der Arbeitssuche im Ausland nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der 3-monatigen Frist beziehungsweise vor Ablauf des genehmigten Auslandsaufenthaltes wieder nach Österreich zurückkehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen. Sonst geht der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verloren.
Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kein Arbeitslosengeld beziehungsweise keine Notstandshilfe.
Wenn Sie im Ausland nachweislich Arbeit suchen, dann müssen Sie beim Arbeitsmarktservice einen „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ stellen. Sie müssen dabei Ihre Gründe für die Arbeitssuche im Ausland bekanntgeben und etwaige Bestätigungen vorlegen.
Nachsicht kann für eine je nach Anlass zeitlich begrenzte Höchstdauer, maximal aber für 3 Monate, gewährt werden.
HINWEIS
Dieser Antrag auf Nachsicht kann auch noch nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.Arbeiterkammer OÖ
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