Prüfung der Arbeitsfähigkeit
Die Arbeitsfähigkeit ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hat das AMS daran Zweifel, kann es eine Untersuchung anordnen.
Sie suchen einen Job und wollen sich dafür auch in anderen Staaten umschauen? Kein Problem - Sie können die Leistungen aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung auch eine Weile „mitnehmen“.
Die österreichische Leistung kann für maximal drei Monate „mitgenommen“ werden, längstens jedoch bis zum Ende des restlichen Anspruchs.
Sie müssen sich aber für die Abklärung, ob ein Leistungsexport für Sie möglich ist, in jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Es muss eine vierwöchige Vormerkung beim Arbeitsmarktservice in Österreich vorliegen und Sie müssen einen Antrag mit dem Formular E301 / U 1 vor Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen.
Sollten Sie bei der Arbeitssuche im Ausland nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist beziehungsweise vor Ablauf des genehmigten Auslandsaufenthaltes wieder nach Österreich zurückkehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen, da sonst der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verloren geht.
Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes im Ausland kein Arbeitslosengeld beziehungsweise keine Notstandshilfe.
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