Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Job­suche im Aus­land

Sie suchen einen Job und wollen sich dafür auch im Ausland umschauen? Kein Problem: Sie können die Leistungen aus der öster­reichischen Arbeits­losen­versicherung auch eine Weile „mitnehmen“.

Job­suche in einem EU-/EWR-Land oder Schweiz

Die öster­reichische Leistung kann grundsätzlich für maximal 3 Monate, längstens jedoch für 6 Monate „mitgenommen“ werden. Die Anspruchsdauer kann nicht überschritten werden.

Um die Leistungen der heimischen Arbeitslosenversicherung "mitzunehmen", müssen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem zuständigen AMS aufnehmen. 

Voraussetzung

  • Es muss eine 4-­wöchige Vor­merkung beim Arbeitsmarktservice in Österreich vorliegen und
  • Sie müssen einen Antrag vor Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen. Das Arbeitsmarktservice kann die 4-wöchige Frist verkürzen.

Sie waren bei der Jobsuche im Ausland nicht erfolgreich?

Sollten Sie bei der Arbeits­suche im Ausland nicht erfolg­reich sein, müssen Sie vor Ablauf der 3-monatigen Frist beziehungs­weise vor Ablauf des genehmigten Auslands­aufenthaltes wieder nach Öster­reich zurück­kehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen. Sonst geht der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung verloren. Das AMS kann den Zeitraum von drei Monaten auf höchstens sechs Monate verlängern 

Job­suche außer­halb eines EU-/EWR-Landes oder Schweiz

Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kein Arbeitslosen­geld beziehungsweise keine Notstands­hilfe. 

Wenn Sie im Ausland nachweislich Arbeit suchen, dann müssen Sie beim Arbeitsmarktservice einen „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ stellen. Sie müssen dabei Ihre Gründe für die Arbeits­suche im Ausland bekannt­geben und etwaige Bestätigungen vorlegen.

Erkundigen Sie sich beim AMS auch über die Fort­bezugs­möglich­keiten in Öster­reich nach Ihrer Rückkehr. 

Das AMS kann die Nachsicht für eine je nach Anlass zeitlich begrenzte Höchstdauer, maximal aber für 3 Monate, gewähren.

HINWEIS

Dieser Antrag auf Nachsicht kann auch noch nach dem Auslands­aufenthalt gestellt werden.

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1
Anfrage...

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Melden Sie Beginn und Ende eines Kranken­stands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung ver­säumt, verliert Geld.

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Beratungsgespräch

Zumut­barkeits­be­stimm­ungen

Wenn Sie vom AMS eine Stelle be­kommen, müssen Sie diese nur an­nehmen, wenn sie zumut­bar ist.