Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Können Sie sich vorstellen, dass es verboten ist, einen Job anzunehmen oder sich selbständig zu machen? Nein? Doch, das gibt es.
Mit einer Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag können Sie sozusagen für den nächsten Arbeitgeber/die nächste Arbeitgeberin oder für den Weg in die Selbständigkeit "gesperrt" werden.
Für ab dem 29.12.2015 geschlossene Vereinbarungen gilt:
Das monatliche Entgelt muss bei Beendigung brutto 3.480 Euro (2019) übersteigen, damit die Konkurrenzklausel wirksam ist. Das Entgelt in diesem Fall umfasst Lohn oder Gehalt sowie den Durchschnitt der sonstigen unregelmäßigen Entgeltbestandteile wie z.B. Überstunden, Zulagen oder Provisionen. Anteilige Sonderzahlungen sind nicht einzurechnen.
Für vor dem 29.12.2015 geschlossene Vereinbarungen gilt:
Das monatliche Entgelt muss bei Beendigung brutto 2.958 Euro (2019) übersteigen, damit die Konkurrenzklausel wirksam ist. Das Entgelt in diesem Fall umfasst Lohn oder Gehalt plus ein 1/12 der Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie den Durchschnitt der sonstigen unregelmäßigen Entgeltbestandteile wie z.B. Überstunden, Zulagen oder Provisionen.
Für vor dem 17.03.2006 (Angestellte) bzw. 18.03.2006 (Arbeiter/-innen) geschlossene Vereinbarungen gilt:
Hier gelten teilweise andere Regelungen. Insbesondere gibt es keine Entgeltgrenze als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Konkurrenzklausel.
Bei Verletzung der Konkurrenzklausel kann der ehemalige Arbeitgeber/die ehemalige Arbeitgeberin Schadenersatz bzw. eine allenfalls vereinbarte Konventionalstrafe verlangen! Konventionalstrafen unterliegen jedoch dem richterlichen Mäßigungsrecht.
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