Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Immer mehr Arbeitgeber legen Arbeitsverträge vor, die sogenannte Konkurrenzklauseln enthalten. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden:
Und zwar weder als Arbeitnehmer:in noch auf selbstständiger Basis. In vielen Fällen wird die Einhaltung der Konkurrenzklausel mit teils empfindlichen Vertragsstrafen abgesichert.
WICHTIG!
Konkurrenzklauseln schränken die Mobilität von betroffenen Arbeitnehmer:innen erheblich ein. Arbeitgeber erschweren ihren Mitarbeiter:innen einen Wechsel innerhalb der Branche zur Konkurrenz.Beendigungsarten, bei der die Konkurrenzklausel gilt:
ACHTUNG!
Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt die Konkurrenzklausel zur Anwendung. Versuchen Sie, diese Klausel im Rahmen der Einigung über die einvernehmliche Auflösung weg zu verhandeln und halten Sie dies auch schriftlich fest, damit es keine Beweisschwierigkeiten gibt.Beendigungsarten, bei der die Konkurrenzklausel nicht gilt:
ACHTUNG!
Der/die Arbeitnehmer:in ist sehr wohl an die Konkurrenzklausel gebunden, wenn bei einer arbeitgeberseitigen Auflösung der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt, dass er ihm/ihr für die Dauer der Sperre das zuletzt zukommende Entgelt bezahlt.Wirksam ist eine Konkurrenzklausel nur dann, wenn Ihr Entgelt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine bestimmte Grenze übersteigt:
Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...
© 2026 AK Oberösterreich |
Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0