Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Können Sie sich vorstellen, dass es verboten ist, einen Job anzunehmen oder sich selbständig zu machen? Nein? Doch, das gibt es.
Mit einer Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag können Sie für den nächsten Arbeitgeber oder für den Weg in die Selbständigkeit "gesperrt" werden.
Für ab dem 29. Dezember 2015 geschlossene Vereinbarungen gilt:
Das monatliche Entgelt muss bei Beendigung brutto 3.900 Euro (2023) übersteigen, damit die Konkurrenzklausel wirksam ist. Das Entgelt in diesem Fall umfasst Lohn oder Gehalt sowie den Durchschnitt der sonstigen unregelmäßigen Entgeltbestandteile wie zum Beispiel Überstunden, Zulagen oder Provisionen. Anteilige Sonderzahlungen sind nicht einzurechnen.
Für vor dem 29. Dezember 2015 geschlossene Vereinbarungen gilt:
Das monatliche Entgelt muss bei Beendigung brutto 3.315 Euro (2023) übersteigen, damit die Konkurrenzklausel wirksam ist. Das Entgelt in diesem Fall umfasst Lohn oder Gehalt plus ein 1/12 der Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie den Durchschnitt der sonstigen unregelmäßigen Entgeltbestandteile wie zum Beispiel Überstunden, Zulagen oder Provisionen.
Für vor dem 17. März 2006 (Angestellte) beziehungsweise 18. März 2006 (Arbeiter/-innen) geschlossene Vereinbarungen gilt:
Hier gelten teilweise andere Regelungen. Insbesondere gibt es keine Entgeltgrenze als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Konkurrenzklausel.
Bei Verletzung der Konkurrenzklausel kann der ehemalige Arbeitgeber Schadenersatz beziehungsweise eine allenfalls vereinbarte Konventionalstrafe verlangen! Konventionalstrafen unterliegen jedoch dem richterlichen Mäßigungsrecht.
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