Familienbeihilfe für Lehrlinge
Für Lehrlinge besteht Anspruch auf Familienbeihilfe solange die Lehrzeit andauert, höchstens jedoch bis zum 24. Lebensjahr.
Schüler/-innen und Lehrlinge unter 24 Jahren können öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule / zum Lehrbetrieb kostenlos nutzen. Sie brauchen dafür einen Freifahrausweis und müssen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro bezahlen.
Schüler/-innen und Berufsschüler/-innen können gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.
Schüler/-innen, die wegen der großen Entfernung zum Schulort eine Zweitunterkunft in der Nähe der Schule haben, können für die Fahrten zwischen Zweitunterkunft und Schule eine Freifahrt beantragen.
Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih81 oder online beim jeweiligen Verkehrsunternehmen beantragt. Ansprechpartner in Oberösterreich ist der OÖ Verkehrsverbund.
Anspruch auf Freifahrt hat man nur an Unterrichtstagen. Deshalb ist oft das Jugendticket-Netz die bessere Wahl! Mit dem Jugendticket-Netz um 77 Euro (Schuljahr 2021/2022) können Schüler/-innen und Lehrlinge 1 Jahr lang rund um die Uhr sämtliche öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich nutzen.
Berufsschüler/-innen mit Hauptwohnsitz in OÖ, die eine Berufsschule in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg besuchen, können die Förderung OÖ.LehrlingFernpendelnPlus beantragen. Voraussetzung ist die durchgängige Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zumindest jede zweite Woche. Der Online-Antrag für das Berufsschuljahr 2021/22 ist bis 31.12.2022 zu stellen. Alle Fahrkarten sind für eine Stichprobenprüfung aufzubewahren.
Eine Schulfahrtbeihilfe können Schüler/-innen und Berufsschüler/-innen beantragen, wenn:
Schulfahrtbeihilfe wird mit Formular Beih85 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Antrag ist spätestens bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. (Für das Schuljahr 2020/21 also spätestens bis 30. Juni 2022.) Ausbezahlt wird die Schulfahrtbeihilfe nach Ablauf des Schuljahres; eine zweimonatliche Auszahlung kann aber beantragt werden.
Lehrlinge können für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.
Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih93 oder online beim jeweiligen Verkehrsunternehmen beantragt. Ansprechpartner in Oberösterreich ist der OÖ Verkehrsverbund.
Eine Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann nur dann beantragt werden, wenn:
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wird mit Formular Beih94 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt am Ende des Kalenderjahres beantragt.
Das Arbeitsmarktservice kann Lehrlingen zusätzlich eine AMS Entfernungsbeihilfe gewähren.
Liegen Wohnort, Lehrbetriebsstandort und Berufsschule in 2 oder gar 3 verschiedenen Bundesländern, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche am besten direkt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen; in Oberösterreich beim OÖ Verkehrsverbund!
Auch Teilnehmer/-innen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr und an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr können Freifahrt beziehungsweise Fahrtbeihilfe in Anspruch nehmen!
© 2023 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0