AK Mobilitätsbonus
Die Arbeiterkammer unterstützt Lehrlinge mit 100 Euro Zuschuss für Fahrtkosten. Jetzt beantragen!
Schüler:innen und Lehrlinge unter 24 Jahren können öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule / zum Lehrbetrieb kostenlos nutzen. Sie brauchen dafür einen Freifahrausweis und müssen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro bezahlen.
Schüler:innen und Berufsschüler:innen können gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.
Schüler:innen, die wegen der großen Entfernung zum Schulort eine Zweitunterkunft in der Nähe der Schule haben, können für die Fahrten zwischen Zweitunterkunft und Schule eine Freifahrt beantragen.
Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih81 oder online beim jeweiligen Verkehrsunternehmen beantragt. Ansprechpartner in Oberösterreich ist der OÖ Verkehrsverbund.
TIPP
Anspruch auf Freifahrt hat man nur an Unterrichtstagen. Deshalb ist oft das Jugendticket-Netz die bessere Wahl! Mit dem Jugendticket-Netz um 82 Euro (Schuljahr 2023/2024) können Schüler:innen und Lehrlinge von 1.9. bis 30.9. des kommenden Schuljahres rund um die Uhr sämtliche öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich nutzen.
Eine Schulfahrtbeihilfe können Schüler:innen und Berufsschüler:innen beantragen, wenn:
Schulfahrtbeihilfe wird mit Formular Beih85 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Antrag ist spätestens bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. (Für das Schuljahr 2023/24 also spätestens bis 30. Juni 2025.) Ausbezahlt wird die Schulfahrtbeihilfe nach Ablauf des Schuljahres; eine zweimonatliche Auszahlung kann aber beantragt werden.
HINWEIS
Schüler:innen mit Anspruch auf Heimbeihilfe erhalten zusätzlich und automatisch 150 Euro Fahrtkostenbeihilfe im Schuljahr 2023/2024.Lehrlinge können für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.
Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih93 oder online beim jeweiligen Verkehrsunternehmen beantragt. Ansprechpartner in Oberösterreich ist der OÖ Verkehrsverbund.
HINWEIS
Eine Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann nur dann beantragt werden, wenn:
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wird mit Formular Beih94 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt am Ende des Kalenderjahres beantragt.
Das Arbeitsmarktservice kann Lehrlingen zusätzlich eine AMS Entfernungsbeihilfe gewähren.
Liegen Wohnort, Lehrbetriebsstandort und Berufsschule in 2 oder gar 3 verschiedenen Bundesländern, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche am besten direkt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen; in Oberösterreich beim OÖ Verkehrsverbund!
Ab September 2023 erhalten die Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder des Freiwilligen Umweltschutzjahres für die Dauer des Engagements das Klimaticket kostenlos zur Verfügung gestellt.
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