Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag?
Der freie Dienstvertrag ist im Gesetz nicht definiert. Der Unterschied zum Arbeitsvertrag liegt im Fehlen der „persönlichen Abhängigkeit": Bei einem freien Dienstverhältnis bestehen grundsätzlich keine persönliche Arbeitspflicht, keine Bindung an Arbeitsort und -zeit und keine Vorgaben zum Arbeitsablauf. Es müssen aber nicht immer alle Kriterien erfüllt sein. Unterrichten Sie beispielsweise in einer Bildungseinrichtung, sind Zeit und Ort fix.Entscheidend für die Art des Vertrages ist nicht die formale Bezeichnung, sondern wie der Vertrag in der Praxis gelebt wird. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren AK-Rechtsexpert:innen.
Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?
Unterzeichnen Sie einen freien Dienstvertrag, gehen Sie ein Dauerschuldverhältnis ein. Sie verpflichten sich, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eine festgelegte Dienstleistung (Arbeitsleistung) zu erbringen. Dafür bekommen Sie ein Entgelt.
Unterschreiben Sie einen Werkvertrag, verpflichten Sie sich zur Herstellung eines bestimmten Werkes zu einem festgelegten Lohn.
BEISPIEL
Übernehmen Sie in persönlicher Unabhängigkeit die laufende Lohnabrechnung für Mitarbeiter:innen eines Dienstgebers, liegt ein freier Dienstvertrag vor.
Verpflichten Sie sich zur einmaligen Abrechnung der Mitarbeiter:innen, liegt ein Werkvertrag vor.
Wie funktioniert bei freien Dienstverträgen die Abrechnung?
Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung stellen Sie Honorarnoten für Ihre Dienstleistung aus. Ihr:e Dienstgeber:in bezahlt den ausgewiesenen Betrag minus dem Dienstnehmer:innen-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, die diese:r direkt bei der Krankenkasse abführen muss.
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