Arbeits­ver­trag oder freier Dienst­ver­trag?

Der freie Dienstvertrag ist im Gesetz nicht definiert. Der Unterschied zum Arbeitsvertrag liegt im Fehlen der „persönlichen Abhängigkeit": Bei einem freien Dienstverhältnis bestehen grundsätzlich keine persönliche Arbeitspflicht, keine Bindung an Arbeitsort und -zeit und keine Vorgaben zum Arbeitsablauf. Es müssen aber nicht immer alle Kriterien erfüllt sein. Unterrichten Sie beispielsweise in einer Bildungseinrichtung, sind Zeit und Ort fix. 

Entscheidend für die Art des Vertrages ist nicht die formale Bezeichnung, sondern wie der Vertrag in der Praxis gelebt wird. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren AK-Rechtsexpert:innen.

Werk­ver­trag oder freier Dienst­ver­trag?

Unterzeichnen Sie einen freien Dienstvertrag, gehen Sie ein Dauerschuldverhältnis ein. Sie verpflichten sich, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eine festgelegte Dienstleistung (Arbeitsleistung) zu erbringen. Dafür bekommen Sie ein Entgelt.

Unterschreiben Sie einen Werkvertrag, verpflichten Sie sich zur Herstellung eines bestimmten Werkes zu einem festgelegten Lohn.

BEISPIEL

Übernehmen Sie in persönlicher Unabhängigkeit die laufende Lohnabrechnung für Mitarbeiter:innen eines Dienstgebers, liegt ein freier Dienstvertrag vor.

Verpflichten Sie sich zur einmaligen Abrechnung der Mitarbeiter:innen, liegt ein Werkvertrag vor. 

Informationen zum freien Dienstvertrag finden Sie auch in unserer Broschüre „Der freie Dienstvertrag, Arbeits-, Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Grundlagen“.

Wie funktioniert bei freien Dienst­ver­trägen die Ab­rechnung?

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung stellen Sie Honorarnoten für Ihre Dienstleistung aus. Ihr:e Dienstgeber:in bezahlt den ausgewiesenen Betrag minus dem Dienstnehmer:innen-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, die diese:r direkt bei der Krankenkasse abführen muss.

WEitere Artikel

Arbeit und Recht

Bei einem freien Dienst­ver­hältnis be­stehen grund­sätzlich keine persönliche Arbeits­pflicht, keine Bindung an Arbeits­ort und -zeit und keine Vor­gaben zum Arbeits­ab­lauf.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum