Abfertigung neu
Für Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden: Wie das neue Abfertigungssystem funktioniert und welche Ansprüche Sie haben.
Beabsichtigt ein Betrieb, innerhalb eines Monats einen erheblichen Teil seiner (älteren) Arbeitnehmer/-innen zu kündigen, so muss er davon das Arbeitsmarktservice (AMS) schriftlich verständigen - mindestens 30 Tage vor der ersten Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Dadurch kann das AMS frühzeitig mit der Suche neuer Arbeitsplätze für die Betroffenen beginnen.
WICHTIG
Die Verpflichtung zur schriftlichen Verständigung des AMS besteht auch bei Insolvenz.
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vorab zu informieren und hinzuzuziehen - als Nachweis muss der Betriebsrat die schriftliche Verständigung an das AMS mitunterzeichnen. Gibt es keinen Betriebsrat, so muss allen Betroffenen eine Kopie der Verständigung übermittelt werden.
Die schriftliche Verständigung des AMS muss mindestens 30 Tage vor der ersten Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Werden Kündigungen vor Ablauf dieser Frist ausgesprochen, sind sie rechtsunwirksam. Es sei denn, es liegt die Zustimmung der AMS-Landesgeschäftsstelle zum vorzeitigen Ausspruch der Kündigung vor.
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