Social­media am Arbeits­platz - falsch ge­nützt können sie den Job kosten

Instagram, Facebook oder TikTok: Socialmedia sind auch am Arbeitsplatz allgegenwärtig. Falsch genützt können sie den Job kosten. Unsere Arbeitsrechtsexperten warnen: „Socialmedia sind kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten.“ Wer über Vorgesetzte oder Kollegen/-innen lästert, riskiert eine Entlassung oder Klage wegen übler Nachrede und Ehren­beleidigung.

Auch wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Firma am Cyber-Stammtisch ausgeplaudert werden, kann dies ein Entlassungsgrund sein. Aber auch bei allen anderen Kommentaren sollte man vorsichtig sein. Wer beispielsweise rassistische oder verhetzende Kommentare abgibt, muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen – zu Recht, wie wir meinen. Wir erinnern an den Fall eines Lehrlings aus Wels, der wegen eines Postings im Sommer 2015 seinen Ausbildungsplatz verloren hat.

Wenn Ein­träge "Füße" be­kommen

Selbst wer strenge private Sicherheitseinstellungen wählt, ist nicht davor gefeit, dass die Einträge "Füße bekommen": Sie könnten weitergesagt oder weitergeleitet werden.

In vielen Firmen sind Socialmedia-Plattformen gesperrt, weil sie als reines Unterhaltungsmedium gelten. Viele User/-innen sind jedoch mit Smartphones & Co. stets online. Doch Vorsicht: Internetnutzung verletzt die Arbeitspflicht, wenn sie nicht grundsätzlich erlaubt ist.

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