Entlassung
Bei fristlosen Entlassungen müssen Arbeitgeber bestimmte Regeln einhalten. Die Konsequenzen von berechtigten und unberechtigten Entlassungen für Sie.
Instagram, Facebook oder TikTok: Socialmedia sind auch am Arbeitsplatz allgegenwärtig. Falsch genützt können sie den Job kosten. Unsere Arbeitsrechtsexperten warnen: „Socialmedia sind kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten.“ Wer über Vorgesetzte oder Kollegen/-innen lästert, riskiert eine Entlassung oder Klage wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung.
Auch wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Firma am Cyber-Stammtisch ausgeplaudert werden, kann dies ein Entlassungsgrund sein. Aber auch bei allen anderen Kommentaren sollte man vorsichtig sein. Wer beispielsweise rassistische oder verhetzende Kommentare abgibt, muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen – zu Recht, wie wir meinen. Wir erinnern an den Fall eines Lehrlings aus Wels, der wegen eines Postings im Sommer 2015 seinen Ausbildungsplatz verloren hat.
Selbst wer strenge private Sicherheitseinstellungen wählt, ist nicht davor gefeit, dass die Einträge "Füße bekommen": Sie könnten weitergesagt oder weitergeleitet werden.
In vielen Firmen sind Socialmedia-Plattformen gesperrt, weil sie als reines Unterhaltungsmedium gelten. Viele User/-innen sind jedoch mit Smartphones & Co. stets online. Doch Vorsicht: Internetnutzung verletzt die Arbeitspflicht, wenn sie nicht grundsätzlich erlaubt ist.
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