Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche haben Sie?
Keine garantierten Mindeststandards
Bei einem Arbeitsvertrag gelten automatisch eine Reihe von gesetzlich und kollektivvertraglich geregelten Mindeststandards, beispielsweise:
- 5 Wochen bezahlter Urlaub
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Beim freien Dienstvertrag gelten arbeitsrechtliche Regelungen nur sehr eingeschränkt und sind weitgehend Verhandlungssache. Seit Jahren kämpfen ÖGB und Arbeiterkammer für eine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag. Gegen die Widerstände der Wirtschaft fordern wir auch weiterhin in aller Deutlichkeit die Beseitigung dieser ungerechten Schlechterstellung.
Kündigungsregelung
Am 1.10.2021 wurden gesetzliche Kündigungsfristen und -termine geändert. Ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen diese Kündigungsregelung auch für freie Dienstnehmer:innen gilt, ist nach wie vor ungeklärt.
Nähere Informationen erhalten Sie von unseren AK-Rechtsexpert:innen.
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) regelt Haftungserleichterungen für Arbeitnehmer:innen. Dieses Gesetz gilt auch für freie Dienstnehmer:innen, wenn sie unter arbeitnehmerähnlichen Bedingungen arbeiten.
Nähere Informationen zum Dienstnehmerhaftungsprivileg finden Sie hier.
Arbeitszeitgesetz
Die grundsätzlich freie Zeiteinteilung spielt für das Zustandekommen eines freien Dienstvertrages eine entscheidende Rolle. Deshalb gilt für freie Dienstnehmer:innen das Arbeitszeitgesetz nicht. Es gibt damit weder Arbeitszeit-Höchstgrenzen noch Zuschläge für Überstunden.
Abfertigung neu
Ihr:e Dienstgeber:in zahlt für Sie einen Abfertigungsbeitrag an die Krankenkasse. Er beträgt 1,53 Prozent Ihres Bruttoentgelts. Die Krankenkasse leitet den Betrag an die Betriebliche Vorsorgekasse weiter.
Nähere Informationen zur Abfertigung neu finden Sie hier.
Gleichbehandlungsgesetz
Freie Dienstnehmer:innen können sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen.
Nähere Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz finden Sie hier.
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Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
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TEL: +43 50 6906 1
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