Was gilt im Steuerrecht?
Mit einem freien Dienstvertrag sind Sie steuerrechtlich gesehen Unternehmer:in. Für die Versteuerung Ihrer Honorare müssen Sie daher selbst sorgen und eine jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Unter Umständen sind Sie auch umsatzsteuerpflichtig.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
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TEL: +43 50 6906 1
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