Was gilt im Steuerrecht?

Mit einem freien Dienstvertrag sind Sie steuerrechtlich gesehen Unternehmer:in. Für die Versteuerung Ihrer Honorare müssen Sie daher selbst sorgen und eine jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Unter Umständen sind Sie auch umsatzsteuerpflichtig.

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Arbeit und Recht

Mit einem freien Dienst­vertrag sind Sie steuer­rechtlich ge­sehen Unter­nehmer:in. 

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