Welcher Betrieb darf Lehrlinge ausbilden?
In einem Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen nur dann zulässig, wenn der Unternehmer eine Ausbildungsberechtigung besitzt.
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.
TIPP
Holen Sie daher rechtzeitig Auskunft bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer ein.
*) Ausbildungsverbund:
Von einem Ausbildungsverbund spricht man, wenn der Lehrbetrieb eine oder einige wenige Positionen des Berufsbildes nicht selbst vermitteln kann und die Ausbildung in diesen Teilbereichen daher auslagern muss. Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, dann muss im Lehrvertrag stehen,
vermittelt werden.
HINWEIS
Wenn Sie Interesse am Berufsbild für Ihren Lehrberuf haben, schicken Sie uns einfach eine E-Mail. Wir senden Ihnen dieses gerne zu.
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