Lehr­vertrag

Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.

Ab­schluss des Lehr­vertrages

  • Der Lehrvertrag muss zwischen Lehrberechtigter/Lehrberechtigtem und Lehrling abgeschlossen werden. Ist der Lehrling minderjährig, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin (bei ehelichen Kindern Vater oder Mutter) erforderlich.

  • Der Vertragsabschluss muss schriftlich erfolgen. 

  • Die Lehrberechtigte/Der Lehrberechtigte hat den Lehrvertrag ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle anzumelden und den Lehrling davon zu informieren.

    Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung beziehungsweise Vorlage des Lehrvertrages zur Unterschriftsleistung, könnte es eventuell daran liegen, dass der Betrieb nicht - beziehungsweise noch nicht - alle Voraussetzungen zur Lehrlingsausbildung erfüllt. Dies kann sich nachteilig für den Lehrling auswirken.

    Im Falle derartiger Verzögerungen kann der Lehrling oder seine gesetzliche Vertreterin/sein gesetzlicher Vertreter der Lehrlingsstelle den Abschluss des Lehrvertrages bekannt geben.

    TIPP

    Holen Sie daher rechtzeitig Auskunft bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer ein.


  • Der Lehrling ist von der/vom Lehrberechtigten unverzüglich bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden.

  • Der Lehrling ist von der/vom Lehrberechtigten innerhalb von 2 Wochen in der Berufsschule anmelden.

Inhalt des Lehr­vertrages

Das MUSS im Lehrvertrag stehen

  • Bezeichnung des Lehrberufes
  • Standort der tatsächlichen Ausbildungsstätte
  • Daten der/des Lehrberechtigten, des Lehrlings und dessen gesetzlichen Vertreters/-in
  • Sozialversicherungsnummer
  • Name der Ausbilderin/des Ausbilders
    (Ausbildungsleiter/-in)
  • Datum des Beginns und des Endes des Lehrverhältnisses
  • Etwaige Ausbildungsverbundmaßnahmen *)
  • Hinweis auf die Höhe des Lehrlingseinkommens (früher: Lehrlingsentschädigung)

*) Ausbildungsverbund:
Von einem Ausbildungsverbund spricht man, wenn der Lehrbetrieb eine oder einige wenige Positionen des Berufsbildes nicht selbst vermitteln kann und die Ausbildung in diesen Teilbereichen daher auslagern muss. Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, dann muss im Lehrvertrag stehen,

  • welche Berufsbildpositionen
  • in welchem Lehrjahr und
  • in welcher Dauer
  • wo (Partnerbetrieb, Kursträger)

vermittelt werden.


HINWEIS

Wenn Sie Interesse am Berufsbild für Ihren Lehrberuf haben, schicken Sie uns einfach eine E-Mail. Wir senden Ihnen dieses gerne zu.

Das KANN im Lehrvertrag stehen

  • Bedingungen, unter denen die/der Lehrberechtigte dem Lehrling Verpflegung, Bekleidung und Wohnung gewährt.

Darauf sollten Sie achten

 

  • Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen
    Wenn keine allgemeine Regelung des Lehrlingseinkommens durch einen Kollektivvertrag vorliegt, ist deren Höhe im Lehrvertrag zu vereinbaren. Es gebührt jedenfalls das für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Lehrlingseinkommen. Achten Sie darauf, dass auch die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes vereinbart werden.

  • Standort der Ausbildungsstätte
    Lernen Sie in einem Betrieb, der Filialen oder mehrere Standorte hat, so achten Sie darauf, dass im Lehrvertrag der Standort der konkreten Ausbildungsstätte angegeben ist. An anderen, nicht vereinbarten Standorten dürfen Sie nicht eingesetzt werden.

  • Lehrvertrag kopieren
    Fertigen Sie gleich, nachdem der Lehrvertrag unterschrieben ist, eine Kopie davon an. Es dauert nämlich einige Zeit, bis der Lehrvertrag geprüft ist und Sie Ihre Ausfertigung erhalten.

  • Dienstverhinderungen melden
    Melden Sie eine Erkrankung oder eine sonstige Dienstverhinderung umgehend der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten beziehungsweise der Ausbilderin/dem Ausbilder. Bei unentschuldigtem Fernbleiben (schwere Pflichtverletzung) riskieren Sie eine vorzeitige Auflösung Ihres Lehrverhältnisses (Entlassung).

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen prüfen
    Achten Sie darauf, dass die im Lehrvertrag eventuell vereinbarten Ausbildungsverbundmaßnahmen termingerecht durchgeführt werden.


HINWEIS

Nehmen Sie bei Detailfragen zum Lehrvertrag mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne.

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4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
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