Was gilt beim Zuverdienst?
Bei einem Arbeitsvertrag / freien Dienstvertrag fallen für Sie nur Sozialversicherungsbeiträge an, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (2024) / 551,10 Euro (2025) überschritten wird. Wenn die Grenze nicht überschritten wird, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.
Arbeitsvertrag und freier Dienstvertrag parallel
Wenn Sie als (geringfügige:r) Arbeitnehmer:in (Angestellte:r oder Arbeiter:in) zusätzlich mit einem (geringfügigen) freien Dienstvertrag arbeiten, kommt es darauf an, ob die Summe aller Einnahmen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Wenn ja, müssen Sie für die Einkünfte aus allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen 14,62 Prozent Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Diese werden erst nachträglich von der Gesundheitskasse (ÖGK) vorgeschrieben. Sie müssen sich also nicht bei der ÖGK melden, können das aber tun, wenn Sie eine monatliche Beitragsvorschreibung bevorzugen.
BEISPIEL 1
Eine angestellte Bürokraft mit einem Gehalt von 2.500,00 Euro arbeitet nebenbei als freie Dienstnehmerin in einem Fitnessstudio und erhält dafür 300,00 Euro. Für den geringfügigen Zuverdienst bekommt sie nachträglich von der ÖGK Beiträge in Höhe von 14,62 Prozent vorgeschrieben.BEISPIEL 2
Eine Studentin verdient sich etwas dazu, indem sie parallel als Arbeiterin in einem Gastgewerbebetrieb aushilft, wobei sie 400,00 Euro verdient, und zusätzlich als freie Dienstnehmerin Werbemittel verteilt, wobei sie 300,00 Euro verdient. Für beide geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bekommt sie nachträglich von der ÖGK Beiträge in Höhe von 14,62 Prozent vorgeschrieben.Pension und Arbeitsvertrag / freier Dienstvertrag parallel
Als Pensionist:in können Sie mit einem Arbeitsvertrag / freien Dienstvertrag bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Verdienen Sie darüber, sind die Einkünfte aus dem Arbeitsvertrag / freien Dienstvertrag sozialversicherungspflichtig. Ihr:e Dienstgeber:in führt die Beiträge direkt bei der ÖGK ab.
BEISPIEL
Ein Pensionist erteilt Englischunterricht. Für diese Tätigkeit erhält er pro Monat 300,00 Euro auf Basis eines freien Dienstvertrages, und zwar zusätzlich zu seiner Pension in Höhe von monatlich 1.500,00 Euro. Für den geringfügigen Zuverdienst sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.ACHTUNG!
Die Geringfügigkeitsgrenze gibt es bei der Steuer nicht. Wenn Sie in Summe über die Steuergrenze kommen, müssen Sie auch in der Pension von einem geringfügigen Zuverdienst Steuern nachzahlen.Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
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