Firmen­­­weihnachts­­feier - Frei­­zeit­­­ver­­­gnüg­en oder Ar­beits­­­zeit­­­zuckerl?

Die einen freuen sich auf Punsch mit Kolleg:innen, den anderen stehen beim Gedanken die Haare zu Berge, kostbare Freizeit mit Kolleginnen und Kollegen verbringen zu müssen. Ist die Weihnachtsfeier „Privatvergnügen“ oder wird sie als Arbeitszeit gerechnet? Worauf sollten Sie achten?


Ein­­ladung aus­­schlagen kommt nicht gut

AK-Arbeitsrechtsexpert:innen raten, den kleinen Umtrunk mit Vanillekipferln oder die Teilnahme an einer kurzen Weihnachtsansprache keinesfalls aus­zu­schlag­en, wenn Chefin oder Chef während der Arbeitszeit dazu einlädt: Auch wenn man nicht darauf brennt: Es ist unter Umständen ungeschickt und kann ein­em unnötige Antipathie einbringen oder als Arroganz und Außenseitertum aus­ge­legt werden.

Auch wer kein Partylöwe ist, sollte die Chance nutzen, mit Chef:in und Kolleg:innen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst. Findet das kurze Zu­sammen­sein auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grund­sätz­lich Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.

Firmen­­feier außer­­halb der Arbeits­­zeit

Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, etwa zum abendlichen Lokalbesuch. Hier besteht - je nach Firmenkultur - größere Toleranz, wenn Sie nicht zum Fest kommen können oder wollen. Die Teilnahme ist freiwillig und auch unbezahlt. Ein generelles Recht auf eine Firmenweihnachtfeier gibt es übrigens nicht.

Vorsicht vor Fett­­näpfchen!

Auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, sozialen Kitt in die Arbeit zu bring­en: Sie sind keine Familienfeiern! Benehmen Sie sich daneben, kann es Ihnen schaden. 

So vermeiden Sie Fettnäpfchen

  1. Alkohol nur in Maßen
    Gefahrenpotenzial Nummer 1 ist das Gläschen zu viel. Es lockert Zunge und Selbstkontrolle. Wer sich dann zu viel herausnimmt, kann sogar eine Entlassung ris­kier­en. 

  2. Angemessene Kleidung
    Lieber zuerst nachfragen, was in der Firma Usus ist, als sich mit originellen Rentierhörnern und Engels­flügeln lächerlich zu machen. Schickmachen ist ok, aber nicht zu sehr "aufbrezeln".

  3. Harmlose Heiterkeit 
    Nichts ist langweiliger, als mit Kolleg­:innen auch noch beim Fest über die Arbeit zu reden. Bringen Sie sich ruhig mit lustigen Anekdoten ein, aber bitte keine Ge­schicht­en über die jüngsten Partyexzesse! Tabu sind auch Ge­spräche über allzu Privates, etwa Eheprobleme in allen Details, Jobangst, Krankheit oder Geldsorgen.

  4. Verbrüderung mit Vorbehalt 
    Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter Kolleg:innen erleichtert das ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht jedoch, wenn Ihnen Chefin oder Chef zu fortgeschrittener Stunde das Du-Wort anbietet. Warten Sie daher lieber, wie Sie Ihr:e Vor­ge­setzte:r am nächsten Tag anspricht, um zu sehen, ob nach wie vor joviale Umgangsformen angesagt sind.

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