Lehrberufs-ABC
Auf einen Blick: Berufsinformationen, Lehrlingseinkommen, Ausbildungsstätten, Wohnheime, Berufsprognosen und Verdienstmöglichkeiten.
Die Lehre ist eine stark praxisorientierte Berufsausbildung. Sie erfolgt in einem dualen Ausbildungssystem:
Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) und des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes (KJBG).
Das Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die in der Lehrberufsliste vorgesehene Ausbildungsdauer abgeschlossen, die je nach Lehrberuf 2 bis 4 Jahre dauert.
=> Zum "LehrberufsABC"
=> Zum Artikel „Anerkennung von Schulzeiten und Abschlüssen“
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.
Die Ausbildung ist kostenlos.
Lehrlinge haben während ihres Lehrverhältnisses Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung).
=> Zum Artikel „Lehrlingseinkommen" (früher: "Lehrlingsentschädigung“)
Die Lehrzeit schließt mit einer Lehrabschlussprüfung (LAP) ab, die sich aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung zusammensetzt.
=> Zum Artikel „Lehrabschlussprüfung“
Die Absolventen/-innen sind berechtigt, die dem erlernten Lehrberuf entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen.
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