Mehr Pension mit der Höher­versicherung

Mehr Geld in der Pension - wer möchte das nicht? Die so genannte "Höher­ver­sicher­ung" ist eine Möglichkeit, um die staatliche Pension aufzufetten. Sie zahlen da­bei nicht in eine Privatversicherung ein, sondern ins öffentliche Pensionssystem. 

Mit den eingezahlten Beiträgen erwerben Sie einen eigenen Pensionsbestandteil, den "be­sonder­en Steigerungsbetrag". Dieser Betrag errechnet sich nach ver­sicher­ungs­mathe­ma­tisch­en Grundsätzen.

Beiträge zur Höher­versicherung

  • Wie viel Sie einzahlen wollen, liegt ganz bei Ihnen. Der jährliche Beitrag darf die doppelte Höchst­bei­trags­grund­lage jedoch nicht übersteigen - das sind im Jahr 2024 12.120 Euro.

  • Die Beiträge zur Höherversicherung müssen spätestens bis zum Ende des Jahres eingezahlt werden, für das sie gelten sollen.

Vor­teile der Höher­versicherung

  • Im Unterschied zu Leistungen aus der Privatversicherung wird der besondere Steiger­ungs­be­trag 14-mal pro Jahr ausgezahlt.

  • Leistungen aus der «Höherversicherung» sind zu 75 Prozent steuerfrei. Die anderen 25 Prozent wer­den wie die Pension versteuert.

  • Leistungen aus der Höherversicherung werden jährlich der Inflation angepasst.

  • Ein Teil der Leistungen der Höherversicherung geht im Todesfall auf Ihre Hinterbliebenen über.

Höher­versicherung steuerlich ab­setzen 

Beiträge zur freiwilligen Höher­ver­sicher­ung können nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt wer­den, wenn bereits vor dem 1. Jänner 2016 Höherversicherungsbeiträge geleistet wurden. In diesem Fall können die Beiträge bis einschließlich 2020 steuermindernd geltend ge­macht werden. Wurden Höherversicherungsbeiträge erstmalig ab 2016 bezahlt, dann können diese nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Ab der Veranlagung 2021 können die Beiträge jedenfalls nicht mehr abgesetzt werden.

Was bringt die Höher­versicherung?

Hier ein paar Beispiele: 

  • Wer beispielsweise mit 40 Jahren 1.100 Euro einmalig einzahlt, erhält mit 65 rund 135 Euro mehr an jährlicher Pension. Die Einzahlung hat sich daher in wenigen Jahren gerechnet.

  • Wer mit 50 Jahren 1.100 Euro einzahlt, erhält rund 100 Euro pro Jahr mehr an Pension.

  • Wer mit 60 Jahren 1.100 Euro einzahlt, erhält immer noch rund 77 Euro mehr Pension pro Jahr dazu.

Selbstverständlich sind auch monatliche Einzahlungen möglich. 

Höher­versicherung attraktiver als Privat­vorsorge 

Die Höherversicherung ist im Vergleich zu einer privaten Vorsorge äußert attraktiv. Selbst bei Ver­sichert­en, die erst mit 60 einzahlen, amortisieren sich die Kosten in einer Über­schlags­rech­nung nach etwa 15 bis 16 Jahren Pensionsbezug, abhängig von den steuerlichen Abzügen. 

Je früher, desto besser

Je früher Versicherte etwas einzahlen, desto günstiger ist natürlich das Verhältnis: Zahlt man mit 50 ein, amortisiert sich der Betrag be­reits nach 11 bis 12 Jahren. Bei einer Einzahlung mit 40 Jahren nach etwa 9 Jahren. Das Ergebnis gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.

Einzahlung
in Euro
Alter  bei 
Einzahlung
Alter zum
Pensions
antritt 
Ertrag
monatlich
in Euro
Ertrag
jährlich
in Euro
Amortisation
in x Jahren *)
11.3403065127,801.789,236,7 - 7,3
11.340406598,431.378,048,7 - 9,5
11.340506575,521.057,3411,3 - 12,4
11.340606556,59792,2115,1 - 16,5
11.340656547,74668,3817,9 - 19,6

*) abhängig von steuerlichen Abzügen

Höher­versicherung ver­gleich­bar mit Schul­zeiten­nach­kauf?

Ein Vergleich der Höherversicherung mit dem Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten ist pau­schal nicht möglich. Wenn Ausbildungszeiten nachgekauft werden, kann sich das sehr unter­schiedlich auf die Kontoerstgutschrift auswirken.

TIPP

Lassen Sie sich von der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergleichsberechnung machen, um herauszufinden, ob sich der Nachkauf von Ausbildungszeiten bei Ihnen auszahlt.

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