Kranken­stand

Krankenstand oder nicht? Ob eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Kranken­stand un­ver­züglich melden

Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor.

Anschließend sollten Sie sich unverzüglich von einem Arzt / einer Ärztin krankschreiben lassen.

Kranken­stands­bestätigung

ACHTUNG

Arbeitgeber haben das Recht, eine Kranken­stands-Bestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen 1-tägigen Krankenstand. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf!  

Arbeitgeber können nach angemessener Zeit wiederholt eine Krankenstandsbestätigung verlangen. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Ar­beits­ver­hind­er­ung angeführt sein. 

WICHTIG

In der Krankenstands-Bestätigung muss zwar die Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit angeführt sein, damit ist aber nicht die Diagnose (= Ihre Krankheit) gemeint! Sie müssen nicht sagen, woran Sie leiden. Das ist Ihre Privatsache. Sie müssen nur den Arbeitgeber informieren, ob Sie krank sind oder einen Unfall erlitten haben. 
 

ACHTUNG: Melde- und Nachweis­pflicht!

Wenn Sie Ihrer Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommen, verlieren Sie für die Dauer der Säumnis Ihren Anspruch auf Entgelt. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn beziehungsweise das Gehalt nicht bezahlen, solange Sie sich nicht krankgemeldet und/oder die nötigen Krankmeldungen gebracht haben. Arbeitgeber dürfen jedoch in der Regel das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Entlassung beenden, sollten Ar­beit­nehmer/-innen ihrer Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommen.

Wie Sie sich im Kranken­stand ver­halten sollten

Im Krankenstand dürfen Sie nichts tun, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Das bedeutet zum Beispiel:

  • Wenn jemand aufgrund einer Grippe oder eines grippalen Infekts im Krankenstand ist, darf er sich nicht im Freien aufhalten beziehungsweise muss dies auf das Allernötigste beschränken (Arztbesuche, Gang zur Apotheke).
  • Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann hingegen Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein.

Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall der Arzt / die Ärztin beziehungsweise sagt einem der gesunde Menschen­verstand. 

Auch wenn Sie sich während des Krankenstandes nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, ist das Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin bekannt zu geben. Bei Aufenthalt in einem anderen Bundesland oder im Ausland muss vorab die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.

Kündigung im Kranken­stand

Arbeitnehmer können im Krankenstand gekündigt werden

Arbeitnehmer/-innen sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen auch viele Arbeitnehmer/-innen krank arbeiten. Arbeitnehmer/-innen können während des Krankenstandes gekündigt werden. Dabei sind aber Kündigungsfristen und -termine einzuhalten.

Arbeitgeber müssen den Krankenstand bezahlen

Arbeitgeber ersparen sich durch eine Kündigung im Krank­en­stand nichts. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen sie bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer/-innen noch An­spruch darauf haben.

Auch bei einer ein­ver­nehm­lich­en Lösung muss der Arbeitgeber nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt weit­erzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist.

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