Krank im Urlaub
Sind Urlaubstage, an denen Sie krank werden, verloren? Wie weisen Sie eine Erkrankung im Ausland nach?
Krankenstand oder nicht? Ob eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor.
Anschließend sollten Sie sich unverzüglich von einem Arzt / einer Ärztin krankschreiben lassen.
ACHTUNG
Arbeitgeber haben das Recht, eine Krankenstands-Bestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen 1-tägigen Krankenstand. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf!WICHTIG
In der Krankenstands-Bestätigung muss zwar die Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit angeführt sein, damit ist aber nicht die Diagnose (= Ihre Krankheit) gemeint! Sie müssen nicht sagen, woran Sie leiden. Das ist Ihre Privatsache. Sie müssen nur den Arbeitgeber informieren, ob Sie krank sind oder einen Unfall erlitten haben.Wenn Sie Ihrer Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommen, verlieren Sie für die Dauer der Säumnis Ihren Anspruch auf Entgelt. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn beziehungsweise das Gehalt nicht bezahlen, solange Sie sich nicht krankgemeldet und/oder die nötigen Krankmeldungen gebracht haben. Arbeitgeber dürfen jedoch in der Regel das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Entlassung beenden, sollten Arbeitnehmer/-innen ihrer Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommen.
Im Krankenstand dürfen Sie nichts tun, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Das bedeutet zum Beispiel:
Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall der Arzt / die Ärztin beziehungsweise sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Auch wenn Sie sich während des Krankenstandes nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, ist das Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin bekannt zu geben. Bei Aufenthalt in einem anderen Bundesland oder im Ausland muss vorab die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.
Arbeitnehmer/-innen sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen auch viele Arbeitnehmer/-innen krank arbeiten. Arbeitnehmer/-innen können während des Krankenstandes gekündigt werden. Dabei sind aber Kündigungsfristen und -termine einzuhalten.
Arbeitgeber ersparen sich durch eine Kündigung im Krankenstand nichts. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen sie bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer/-innen noch Anspruch darauf haben.
Auch bei einer einvernehmlichen Lösung muss der Arbeitgeber nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt weiterzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist.
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