Pflege- und Betreuungsfreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Arbeitnehmer:innen Pflege- bzw. Betreuungsfreistellung nehmen.
Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2025 ist im November 2024 fällig. Die Gebühr von 13,80 Euro wird von der Arbeitgeber:in oder der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Von der Gebühr befreit sind unter anderem:
Haben Sie mehrere Arbeitgeber:innen, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf. Sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei Vertragspartner:innen und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Krankenschein") holen.
Für Reisen in die Türkei müssen Sie weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgeber:in oder der ÖGK beantragen. Vor der Behandlung müssen Sie diesen Schein beim türkischen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umtauschen.
HINWEIS
Seit 1. Jänner 2020 muss auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten E-Cards ein Lichtbild angebracht werden. Das gilt ab dem 14. Geburtstag. Bis Jahresende 2023 müssen alle E-Cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, ausgetauscht werden.WICHTIG
Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie bei der E-Card-Serviceline +43 50 1243311 an.
Sie bekommen die E-Card nicht jedes Jahr neu, sie bleibt gültig.
Seit dem 1. Jänner 2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben - mit Foto. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine E-Card mit Foto. Personen über 70 Jahren und Personen ab Pflegestufe 4 sind von der Fotopflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt, dass alle E-Cards ohne Foto bis Ende 2023 getauscht werden mussten.
Dabei wird von der Sozialversicherung automatisch ein vorhandenes Foto aus einer der folgenden Quellen verwendet, und zwar in dieser gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge:
Hier können Sie überprüfen, ob für Sie ein Foto vorhanden ist: Foto-Sofort-Check
Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, dann müssen Sie selbst ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen! Sie sollten das Foto 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer E-Card, jedenfalls vor Ende 2023 bringen.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch in Österreich nicht dabeihaben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.
Wichtig!
Wenn Ihre Karte verloren gegangen ist oder sie gestohlen wurde, melden Sie sich bitte bei der E-Card Servicenummer unter 050 124 3311.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0