Pflege- und Betreuungsfreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Arbeitnehmer/-innen Pflege- bzw. Betreuungsfreistellung nehmen.
Das Serviceentgelt für die E-Card wird immer im November für das darauffolgende Jahr fällig. Die Gebühr wird vom Arbeitgeber beziehungsweise von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) eingehoben (das heißt, im November 2021 für das Jahr 2022).
E-Card-Gebühr 2021 | 12,70 Euro |
Von der Gebühr befreit sind unter anderem:
Haben Sie mehrere Arbeitgeber/-innen, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein.
Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.
Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde:
Rufen Sie bei der E-Card-Serviceline an: +43 50 1243311
Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen? Dann sollten Sie auch vorsorgen, dass Sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen können. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln:
Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) ist bei Vertragspartnern/-innen in allen EU-Staaten, in Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig. In diese Ländern brauchen Sie beim Arzt nur Ihre E-Card für die Krankenbehandlung vorweisen.
Mit Ihrer Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fahren Sie nur ins Ausland, um sich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, müssen Sie selbst zahlen.
In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Türkei gilt die E-Card nicht. Für Urlaube in diesen Staaten ist weiterhin ein bilateraler Betreuungsschein bei der Arbeitgeberin / beim Arbeitgeber oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu beantragen. Diesen müssen Sie am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen Krankenschein eintauschen. Erst dann können Sie zum Arzt gehen.
In allen anderen Ländern müssen Sie die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt Ihnen dann die Österreichische Gesundheitskasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einer Vertragsärztin / einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundigen Sie sich nach einer privaten Reiseversicherung, wenn Sie auch hier vorbeugen wollen.
Die AK empfiehlt, sich im Zuge der Urlaubsplanung jedenfalls über eine private Reiseversicherung zu informieren. Verschiedene Leistungen sowie Mehrkosten zum Vertragstarif können generell nur durch eine private Urlaubsversicherung abgedeckt werden. So besteht für den Krankenversicherungsträger keine Möglichkeit, die Kosten für Rückholtransporte z.B. einer Air Ambulance zu übernehmen.
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