Reise­zeit

Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unteschieden:

  • Aktive Reisezeit
    Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird, sind ent­gelt­pflichtige Arbeitszeit. Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.

  • Passive Reisezeit
    Bei passiver Reisezeit kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Reisen im Zug

WICHTIG

Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.

Reise­bewegung während Wochen­end- und Feier­tagsruhe

Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen/ihren Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reise­be­wegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feier­tags­ruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gelegen ist.

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