Dienstort & Versetzung
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:
WICHTIG
Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen/ihren Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gelegen ist.
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