Integrative Betriebe
Sie beschäftigen Menschen mit schwerer Behinderung und helfen ihnen am Arbeitsmarkt: Wichtige Infos zur Aufnahme und Arbeit in Integrativen Betrieben.
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Beihilfen und arbeitsplatzbezogene Förderungen in Anspruch genommen werden. Es gibt Förderungen einerseits für Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen und anderseits für Arbeitgeber, die sie beschäftigen.
Förderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben werden vom Sozialministeriumservice (SMS), dem Arbeitsmarktservice (AMS), den Sozialversicherungsträgern und den Ämtern der Landesregierungen gewährt.
Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt und alle Vorschriften eingehalten werden, können Arbeitgeber, beziehungsweise Arbeitnehmer:innen Zuschüsse beantragen, und zwar zu
Wenn Menschen mit Behinderung eingestellt werden, kann beim AMS eine zeitlich begrenzte Eingliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten beantragt werden.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch (vor Beginn der Beschäftigung) zwischen AMS und Arbeitgeber und der zu fördernden Person gebunden. Die Förderungshöhe und die Förderdauer werden im Einzelfall zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
Diese Förderungen können beim Sozialministeriumservice beantragt werden:
Diese Förderung gibt es für Unternehmen, die eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft einstellen. Voraussetzung ist der vorherige Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe. Die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt. Zudem gibt es einen Inklusionsbonus für Lehrlinge.
Wenn begünstigte behinderte Menschen bestimmte Leistungen nicht erbringen können, gibt es für Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Das gilt allerdings nur, wenn die behinderungsbedingte Leistungseinschränkung nicht durch technische Arbeitshilfen ausgeglichen werden kann. Der Entgeltzuschuss stellt eine langfristige Förderung dar.
Wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet ist, kann unabhängig von einer tatsächlichen Leistungsminderung für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Braucht man einen Arbeitsplatz oder muss man ein aufrechtes Arbeitsverhältnis erhalten, können für externe Schulungen und Ausbildungen Förderungen für behinderungsbedingt anfallende Kosten gefördert werden. Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes, können auch Kosten gefördert werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Zusätzlich können Kosten für Begleitpersonen oder Gebärdensprachdolmetscher:innen übernommen werden.
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann für einen behinderungsbedingten Mehraufwand eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse für die Adaptierung des Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden.
Das betrifft auch Kosten für Geräte oder Behelfe, die die Auswirkungen einer Behinderung auf die Leistungsfähigkeit kompensieren. Darunter fallen beispielsweise elektronische Lesegeräte für sehbehinderte Menschen.
Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen können ebenfalls gefördert werden.
Für die Kosten zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung der Beschäftigung können Mobilitätsförderungen gewährt werden: zum Beispiel Mobilitätszuschuss, Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges, Förderung für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, Förderung zur Anschaffung eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes.
Wird eine selbständige Erwerbstätigkeit angestrebt, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Gründung und Sicherung einer selbständigen Erwerbstätigkeit gewährt werden.
ACHTUNG
Zusätzlich können sowohl von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen als auch von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Abgaben- und Steuervorteile in Anspruch genommen werden.Sie sollen den Prozess der Integration in ein reguläres Arbeitsverhältnis absichern und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Dazu gehören insbesondere das Jugendcoaching, AusbildungsFit, die Berufsausbildungsassistenz, die Arbeitsassistenz und das Jobcoaching.
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) kann von Menschen mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung eine personale Unterstützung zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder zur Absolvierung einer Ausbildung benötigen.
Ein weiteres Beratungsangebot stellt das Programm fit2work dar. Durch eine gesunde Arbeitswelt soll Invalidität vermindert beziehungsweise Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig verhindert werden. Erwerbsfähige Menschen sollen nach langen Krankenständen wieder eingegliedert werden.
Die AusBildung bis 18 soll allen Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation verhelfen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenwirken. Die Ausbildungspflicht wird erfüllt durch den Besuch einer weiterführenden Schule, die Absolvierung einer Lehrausbildung oder die Teilnahme an Bildungs- oder Ausbildungsangeboten oder an einer vorbereitenden Maßnahme.
Die Gebärdensprachvideos des Service-Centers ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt.
Hier geht's zum Video über Beihilfen.
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