Anerkennung von Schulzeiten und Abschlüssen
Sie haben eine Schule besucht und beginnen nun eine Lehre? Hier erfahren Sie ob und welche Zeiten als Lehre angerechnet werden.
In einem Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen nur dann zulässig, wenn der Unternehmer /die Unternehmerin eine Ausbildungsberechtigung, einen sogenannten "Feststellungsbescheid", besitzt.
In diesem Verfahren wird festgestellt, ob
Können nicht alle Inhalte des Berufsbildes (Liste der Fertigkeiten und Kenntnisse) im Lehrbetrieb erlernt werden, ist auch eine Auslagerung in einen Partnerbetrieb oder in eine Bildungseinrichtung (BFI/WIFI – Kurse) möglich.
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