Ausbildungskosten
Sie haben eine Ausbildung auf Firmenkosten absolviert? In welchem Fall die Firma Geld von Ihnen zurückverlangen darf und wie lang Anspruch besteht.
Alles inklusive, das gibt es auch bei Arbeitsverträgen. All-in Klauseln sind für Arbeitnehmer:innen selten günstig. Trotzdem ist eine All-in Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen erlaubt.
All-in-Verträge können leicht zur Mogelpackung werden! Vielfach glauben Arbeitnehmer:innen, ein angemessenes Entgelt verhandelt zu haben, werden aber durch zahlreiche, nicht extra abgegoltene Überstunden in der Gesamtrechnung auf einen viel niedrigeren Stundensatz gedrückt, manchmal sogar unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn.
Das ist natürlich nicht erlaubt. Auch bei einer All-in-Vereinbarung gehen die Arbeitszeiten nicht ins Uferlose und Sie dürfen als Arbeitnehmer:in weder mehr Arbeitsstunden leisten als gesetzlich erlaubt sind, noch dürfen Sie bei der Entlohnung unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. In solchen Fällen werden dann entsprechend weniger Überstunden vom vereinbarten Lohn oder Gehalt abgedeckt.
WICHTIG!
Für ab dem 1.1.2016 neu abgeschlossene Pauschallohnvereinbarungen gilt: Wird der Grundlohn beziehungsweise das Grundgehalt nicht betragsmäßig im Dienstzettel/Arbeitsvertrag angegeben, sondern lediglich ein Gesamtentgelt, das auch andere Entgeltbestandteile wie etwa Mehr- oder Überstundenstunden-Entgelt umfasst, dann hat der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin Anspruch auf den Grundlohn oder das Grundgehalt einschließlich der branchen- und ortsüblichen Überzahlungen wie ihn vergleichbare Arbeitnehmer:innen erhalten ("Ist-Grundgehalt"/"Ist-Grundlohn").Bei der Überstundenpauschale wird ein monatlicher Pauschalbetrag zusätzlich zum Gehalt oder Lohn für eine bestimmte Überstundenanzahl bezahlt. Dieser Pauschalbetrag soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken.
WICHTIG!
Die Überstundenpauschale ist ein Bestandteil des Entgelts und ist auch dann zu zahlen, wenn keine oder weniger Überstunden geleistet werden. Eine Kürzung oder Streichung der Überstundenpauschale ist nur zulässig, wenn die Pauschale von vornherein lediglich auf eine bestimmte Zeit beziehungsweise auf vorübergehende Arbeiten beschränkt oder der Vorbehalt eines Widerrufs ausdrücklich vereinbart wurde. Dieser Widerruf muss zudem sachlich gerechtfertigt sein.Beispiel
Werden vom/von der Arbeitnehmer:in viel weniger oder keine Überstunden geleistet, ist ein Widerruf der Überstundenpauschale sachlich gerechtfertigt. Fallen nach einem zulässigen Widerruf Überstunden an, müssen diese einzeln entlohnt werden.TIPP
Zeichnen Sie Ihre Arbeitszeiten auf. Nutzen Sie dazu unseren digitalen AK Zeitspeicher, den Sie auch übers Handy nutzen können.Wenn Sie während eines längeren Zeitraumes (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben, als durch die Pauschale oder All-in Vereinbarung abgedeckt ist, so muss Ihr Arbeitgeber jene Stunden, die Sie mehr gearbeitet haben, zusätzlich bezahlen. Leisten Sie weniger Stunden als in der All-in Vereinbarung enthalten, dann darf deshalb Ihr Entgelt aber nicht gekürzt werden.
WICHTIG!
Führen Sie eigene Arbeitszeitaufzeichnungen und vergleichen Sie diese regelmäßig mit den Aufzeichnungen Ihres Arbeitgebers.Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
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