Überlastungs­anzeige - die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer:innen Rechte und Pflichten.  Arbeitgeber haben unter anderem die Fürsorgepflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit nicht gefährdet ist.

Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigen. Falls sie dazu aufgrund der vorherrschenden Arbeitssituation nicht in der Lage sind, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Situation zu melden. Die Überlastungsanzeige ist eine mögliche Form der Meldung. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Meldung, dass es aufgrund von Stress, Arbeitsdruck, organisatorischen oder technischen Mängeln zu einer Überlastung der Beschäftigten kommt und deshalb eine Gefahr vorliegt.

Die Überlastungsanzeige ist in Österreich allerdings nicht gesetzlich verankert. Deshalb werden in der Praxis auch unterschiedliche Begriffe dafür verwendet (z.B. Überlastungsmeldung, Gefährdungsanzeige usw.).

Wer kann eine Überlastungs­anzeige machen?

Eine Überlastungsanzeige können Betriebsrät:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen oder auch die Beschäftigten selbst machen. Aufgrund ihrer Rolle sind allerdings Betriebsrät:innen besonders geeignet. Sie verfügen im Konfliktfall über einen guten Kündigungsschutz.

An wen soll sich die Überlastungs­anzeige richten?

Adressat einer Überlastungsanzeige können direkte Vorgesetzte oder Arbeitgeber sein. Sofern Betriebsrät:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen nicht selbst bei der Einbringung der Überlastungsanzeige beteiligt waren, sollten sie ebenso unbedingt in Kenntnis gesetzt werden.

Warum ist eine Überlastungs­anzeige sinn­voll?

Einerseits sollte damit der Arbeitgeber an seine Fürsorgepflicht und die damit einhergehende  Verantwortung für die Organisation der Arbeit und der Arbeitsbedingungen erinnert werden. Andererseits kann die Überlastungsanszeige auch Schutz bei Haftungsfragen bieten, wenn es zu Schäden an Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen gekommen ist.

Eine Über­lastungs­anzeige sollte ge­macht werden, wenn Beschäftigte aufgrund von zu hohem Stress, Arbeits­druck, organisatorischen oder technischen Mängeln nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Arbeit ordnungs­gemäß zu er­füllen. 

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