Überlastungsanzeige - die Antworten auf die wichtigsten Fragen
In einem Arbeitsvertrag treffen sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer/-innen Rechte und Pflichten. Den Arbeitgeber trifft unter anderem die Fürsorgepflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/-innen bei der Arbeit nicht gefährdet ist.Arbeitnehmer/-innen müssen ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigen. Falls sie dazu aufgrund der vorherrschenden Arbeitssituation nicht in der Lage sind, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Situation zu melden. Diese Meldung kann mit einer Überlastungsanzeige erfolgen.
Wer kann eine Überlastungsanzeige machen?
Eine Überlastungsanzeige können Beschäftigte selbst, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen machen.
An wen soll sich die Überlastungsanzeige richten?
Adressat einer Überlastungsanzeige können neben Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen, direkte Vorgesetzte, Abteilungs- oder Stationsleiter/-innen aber auch der Arbeitgeber sein.
Wann soll eine Überlastungsanzeige gemacht werden?
Eine Überlastungsanzeige sollte dann gemacht werden, wenn Beschäftigte aufgrund von zu hohem Stress, Arbeitsdruck, organisatorischen oder technischen Mängeln nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und daraus eine Gefährdung für Kollegen/-innen, Patienten/-innen oder Kunden/-innen resultiert.
Warum ist eine Überlastungsanzeige sinnvoll?
Einerseits sollte damit der Arbeitgeber an seine Fürsorgepflicht und die damit einhergehende Organisation der Arbeit und der Arbeitsbedingungen erinnert werden. Andererseits kann die Überlastungsanszeige Schutz bei Haftungsfragen bieten, wenn es zu Schäden an Kunden/-innen oder Patienten/-innen gekommen ist.