Mindestpension
Sehr niedrige Pensionen werden mit der Ausgleichszulage aufgestockt. Seit 2017 bekommen Alleinstehende mit langer Versicherungsdauer mehr Geld.
Die Ansprüche der Hinterbliebenen leiten sich von jenen Ansprüchen ab, die der oder die Verstorbene selbst gegenüber der Pensionsversicherung hätte. Das heißt: Die oder der Verstorbene muss je nach Lebensalter bestimmte Versicherungszeiten erworben haben.
Wichtig!
Keine Vorversicherungszeiten sind notwendig, wenn die Todesursache ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Wehrdienstbeschädigung war.
Kinder erhalten eine Halbwaisenpension, wenn ein Elternteil verstorben ist, eine Vollwaisenpension, wenn beide Elternteile verstorben sind.
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