Gebührenbefreiungen
Sie haben ein geringes Einkommen? Dann können Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.
Als unselbstständige:r Erwerbstätige:r und freie:r Dienstnehmer:in haben Sie Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 551,10 Euro (Stand 2025) liegt. Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich aus den sogenannten „Lohnnebenkosten“.
Um Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie unter anderen
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie folgende Beschäftigungszeiten nachweisen können:
Arbeitslosengeldbezug | Heranzuziehender Zeitrahmen für Beschäftigungszeiten | Erforderlicher Nachweis von arbeitslosenversicherungspflichten Beschäftigungszeiten |
---|---|---|
Erstes Mal (Bis zum 25. Lebensjahr) | innerhalb der letzten 12 Monate | 26 Wochen |
Erstes Mal (Ab dem 25. Lebensjahr) | innerhalb der letzten 24 Monate | mindestens 52 Wochen |
Bei wiederholter Inanspruchnahme | innerhalb der letzten 12 Monate | insgesamt 28 Wochen |
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt von folgenden Faktoren ab:
Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich beim Arbeitsmarktservice (AMS). Das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt. Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz beziehungsweise Ihren ständigen Aufenthalt haben.
Wenn Sie den ausgefüllten Antrag beim AMS abgeben, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).
Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular. Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.
Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Wenn das (freie) Dienstverhältnis "schuldhaft" beendet wird (fristlose Entlassung) oder Sie es freiwillig lösen, erhalten Sie für die ersten 4 Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld.
Auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und denAntrag rechtzeitig gestellt haben, ruht der Anspruch zum Beispiel auch in folgenden Situationen:
Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung. Der Beginn des Bezuges wird verschoben, die Bezugsdauer jedoch nicht verkürzt:
Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Beispiel im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung beziehungsweise Urlaubsersatzleistung zu erhalten.
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus den monatlichen Beitragsgrundlagen ergibt.
Wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ergänzungsbetrag in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz (monatlich 1.273,99 Euro im Jahr 2025). Dabei dürfen Grund- und Ergänzungsbetrag 60 Prozent des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich 0,97 Euro beträgt.
Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag, wenn der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (monatlich 1.273,99 Euro im Jahr 2025) liegt. Der Ergänzungsbetrag gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei der Grundbetrag, der Ergänzungsbetrag und die Familienzuschläge 80 Prozent des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten dürfen.
Dazuverdienen können Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze, ohne dass Arbeitslosengeld (oder Notstandshilfe) gekürzt werden. 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro brutto pro Monat.
ACHTUNG!
Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit, Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.ACHTUNG!
Sie gelten nicht als arbeitslos, wenn Sie in der Firma geringfügig beschäftigt sind, in der Sie schon vorher gearbeitet und über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. Das heißt, Sie erhalten dann auch kein Geld vom AMS (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).Ausnahme: Zwischen der vorherigen Tätigkeit (über der Geringfügigkeitsgrenze) und der geringfügigen Beschäftigung liegt eine Pause von mindestens 1 Monat.
Gilt auch für freie Dienstverhältnisse.
Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, etwa um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto beziehungsweise per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.
Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Ihr Einkommen | Beitragsgrundlage für Pensionskonto | Zum Beispiel | Aufs Pensionskonto gehen pro Monat... |
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Lohn / Gehalt | Ihr Bruttolohn | 1.000 Euro | 17,80 Euro |
Arbeitslosengeld | 70 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn (= 1.000 Euro) | 700 Euro | 12,46 Euro |
Notstandshilfe | 64 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn (= 1.000 Euro) | 644 Euro | 11,46 Euro |
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