FAQ: Arbeits­losen­geld und Sperren

Wenn es um Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geht, ist Vorsicht wichtig: Selbstkündigung, die Ablehnung von Stellen, versäumte Termine oder ein Auslandsurlaub können zu Sperren der Leistung führen. Unsere FAQ zeigen, wann Sie Anspruch auf Geld haben, welche Nachsichtsmöglichkeiten es gibt und wie Sie Sanktionen vermeiden können.

Bekomme ich Arbeits­losen­geld, wenn ich selbst ge­kündigt habe? 

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst beendet haben, erhalten Sie für 4 Wochen kein Arbeitslosengeld. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Probemonat befanden.

Ausnahme: Gab es einen wichtigen Grund für die Kündigung, wie zum Beispiel Mobbing, starke psychische Belastung oder körperliche Probleme, sollten Sie das unbedingt dem AMS mitteilen. Dies kann einen Nachsichtsgrund für die Sperre darstellen.

Wann wird das Arbeits­losen­geld oder die Not­stands­hilfe ge­sperrt?

Das AMS kann Sie für den Arbeitslosengeld- oder Notstandhilfebezug unter anderem dann sperren, wenn Sie

  • eine passende oder zumutbare Stelle oder Schulung ablehnen,
  • bei einem Bewerbungsgespräch Vereitelungshandlungen setzen,
  • Untersuchungstermine zur Arbeitsfähigkeit nicht wahrnehmen,
  • Kontrollmeldetermine ohne wichtigen Grund versäumen,
  • sich nicht rechtzeitig gesundmelden oder
  • Fristen für die Beantragung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe versäumen.

Muss ich einer Ein­ladung zu einer „Job­börse“ folgen?

Wenn sie vom AMS zu einer „Jobbörse“ (Jobmesse) eingeladen werden, nehmen Sie bitte unbedingt teil! Wenn Sie nicht erscheinen – auch bei digitalen Terminen – riskieren Sie den Verlust Ihres Leistungsanspruchs. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, besprechen Sie das rechtzeitig mit Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater.

Was passiert, wenn mir das AMS-Geld wegen mehr­facher „Arbeits­un­willig­keit“ ge­sperrt wird?

Wurde Ihnen innerhalb eines Jahres schon zweimal die AMS Leistung wegen „Arbeitsunwilligkeit“ gestrichen, kann das AMS bei der nächsten Sperre die Leistungen vollständig einstellen. In diesem Fall müssen Sie durch bestimmte Aktivitäten (zum Beispiel mindestens 4 Wochen Beschäftigung) nachweisen, dass Sie wieder arbeitswillig sind. Eine vollständige Neuerwerbung der Anwartschaft ist nicht nötig.

Be­komme ich Arbeits­losen­geld, wenn ich im Urlaub bin?

Für Zeiten eines Auslandsurlaubs besteht generell kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Informieren Sie unbedingt das AMS! Wenn Sie zum Beispiel einen Auslandsurlaub bis maximal 3 Wochen, vor der Arbeitslosigkeit gebucht haben oder der Auslandsaufenthalt zur Pflege von Angehörigen oder zur Jobsuche notwendig ist, stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Nachsicht vom „Ruhen der Leistung“.

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