Gefahren bei Telearbeit oder im Home-Office: Das sollten Sie beachten, wenn Ausfälle, Schäden oder Unfälle auftreten
Technischer Ausfall
Sollte es während der Tätigkeit außerhalb des Betriebes zu einem Ausfall der verwendeten Arbeitsmittel kommen und ein Weiterarbeiten dadurch nicht mehr möglich sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem/der Arbeitgeber:in oder einem/einer im Betrieb zuständigen Helpdesk-Beauftragten auf. Es muss geklärt werden, ob eine Arbeitsleistung am ursprünglichen Arbeitsort zu erbringen ist. Wenn nicht, gebührt dennoch eine Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber.
Haftung
Auch bei Tätigkeiten am Telearbeitsplatz oder im Home-Office sind die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes anwendbar. Sofern die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie zum Beispiel Laptop oder PC bestimmungsgemäß verwendet werden und dennoch durch Computerviren beschädigt werden, können Arbeitnehmer:innen nicht zur Haftung herangezogen werden.
Wie im beruflichen Büroalltag, sind auch am Telearbeitsplatz oder im Home-Office die Datenschutzbestimmungen und betriebliche Geheimnisse zu wahren. Es ist darauf zu achten, dass Laptops und sonstige Unterlagen auch außerhalb der Betriebsstätte nicht von Dritten benutzt oder eingesehen werden können.
Arbeitsunfall
Ob es sich bei einem Unfall am Telearbeitsplatz oder im Home-Office um einen Arbeitsunfall handelt, hängt davon ab, ob ein betriebliches oder privates Risiko ausschlaggebend für den Unfall war. Speziell bei Telearbeit oder im Home-Office ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsunfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und einem klassischen Unfall oftmals schwierig, da die Arbeitszeit und/oder der Arbeitsplatz oft flexibel selbst gestaltet wird.
Als Arbeitsunfall sind somit lediglich jene Unfälle zu sehen, die in ihrer Ursache, dem Ort und der Zeit direkt mit der versicherten Arbeitstätigkeit in Zusammenhang stehen. Die Beweislast hierfür liegt bei der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer.
Arbeitsunfälle am Telearbeitsplatz oder im Home-Office müssen sofort der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und der AUVA gemeldet werden.
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