Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Österreich gehört nach wie vor zu den EU-Ländern mit dem größten Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Ein zentrales Instrument, um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, ist die Lohntransparenz. Dadurch können unfaire Gehaltsunterschiede sichtbar gemacht und gezielt bekämpft werden.
Hier finden Sie konkrete Tipps der AK, wie Frauen ihr Einkommen aktiv verbessern können – von der Vorbereitung auf Gehaltsverhandlungen über rechtliche Ansprüche bis hin zur richtigen Argumentation für mehr Gehalt.
Welche Bezahlung steht mir zu?
In jeder Stellenanzeige muss angegeben sein, wie viel für den inserierten Job mindestens bezahlt wird. Das Mindestentgelt ergibt sich in den meisten Fällen aus dem Kollektivvertrag. Gilt ausnahmsweise kein Kollektivvertrag, muss das Entgelt angegeben werden, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlung dienen soll. Wenn für die ausgeschriebene Stelle auch Zulagen zustehen, muss auch darauf im Inserat hingewiesen werden.
Auf der Website der Gewerkschaft www.kollektivvertrag.at sind die Kollektivverträge einsehbar. Bei Fragen unterstützt die zuständige Fachgewerkschaft oder die Arbeiterkammer. In Firmen mit Betriebsrat können Sie sich auch an diesen wenden und nachfragen, ob es innerbetriebliche Regelungen zum Entgelt gibt.
Kann ich mehr verlangen und wie soll ich argumentieren?
Die Angabe im Stelleninserat ist nur eine erste Orientierung. Das tatsächliche Entgelt kann durchaus höher sein, als das kollektivvertragliche Mindestentgelt.
Derartige Durchschnittswerte können als Argument in den Verhandlungen verwendet werden. Zusätzlich sollten Sie sich überlegen, was besonders für Sie spricht - zum Beispiel:
eine besondere Ausbildung bzw. Weiterbildung
besondere Aufgaben bzw. Projekte in der Vergangenheit
große Verantwortung
positive Rückmeldungen von Vorgesetzten (Dienstzeugnisse), Kolleg:innen oder Kund:innen
Soft Skills wie Flexibilität, Belastbarkeit, Eigeninitiative oder Problemlösungsfähigkeit
die besondere Bedeutung für ein Team (z.B. bei Einschulung, Unterstützung anderer Kolleg:innen).
Mein Arbeitskollege verdient mehr als ich, was kann ich tun?
Eine schlechtere Bezahlung bei gleicher bzw. gleichwertiger Tätigkeit aufgrund des Geschlechts ist unzulässig! Die Voraussetzungen für die jeweilige Bezahlung sind daher zu prüfen, das sind etwa konkret ausgeübte Tätigkeit, Ausbildung, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit.
Jedenfalls kein zulässiges Argument für eine schlechtere Bezahlung ist, wenn der Chef sagt, der Kollege hat besser verhandelt und Sie als Frau haben nicht mehr verlangt. Es ist Aufgabe der Unternehmen, für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit zu sorgen. Daher besteht Anspruch auf dasselbe Entgelt!
Die AK oder Ihre Gewerkschaft unterstützt gerne bei der Prüfung des konkreten Falles und der Durchsetzung allfälliger Ansprüche. Innerbetrieblich können Sie sich, wenn vorhanden, an den Betriebsrat wenden. Und auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann kontaktiert werden.
Wie kann ich mich auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten?
Nachdem Sie sich über das Mindest- bzw. Durchschnittsentgelt informiert haben, überlegen Sie sich, welches Entgelt Sie vereinbaren möchten.
Machen Sie sich im Vorfeld bewusst, dass Sie nicht Bittstellerin sind, sondern für einen Arbeitgeber gute, wertvolle Arbeit einbringen möchten.
Versuchen Sie sich in den Arbeitgeber hineinzuversetzen und zu überlegen, wie er reagieren/argumentieren könnte und überlegen Sie sich selbst überzeugende Antworten und Argumente. Sich vorab zusammenzuschreiben, welche Erfolge, erreichten Ziele und zusätzlichen Aufgaben übernommen wurden, kann dafür sehr hilfreich sein.
Tipp
Spielen Sie das Gespräch gedanklich durch und üben Sie es mit einer Vertrauensperson oder vor dem Spiegel.
Wie soll ich bei der Gehaltsverhandlung auftreten?
Nennen Sie beim Gespräch einen konkreten Betrag und gehen Sie mit einem etwas höheren Betrag, als gewünscht, in das Gespräch, damit noch Verhandlungsbasis besteht.
Bringen Sie nicht alle Argumente schon am Beginn, dann können Sie nachlegen, wenn der Arbeitgeber ablehnend reagiert. Geben Sie nicht sofort nach und haken Sie bei Ihrem Gegenüber nach z.B. mit Gegenfragen was ausschlaggebend ist für ein höheres Entgelt.
Es geht bei einer Gehaltsverhandlung auch nicht ums Gewinnen oder Verlieren. Sie sind gleichwertige Verhandlungspartner und am Ende könnte z.B. ein Kompromiss stehen.
Muss ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen?
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf einen Dienstzettel oder stattdessen auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin müssen u.a.
Ihre Tätigkeit/Verwendung
das vereinbarte Entgelt
die Normalarbeitszeit
der anzuwendende Kollektivvertrag und die Einstufung
angegeben sein. Auf die Ausstellung des Dienstzettels besteht ein Anspruch; stellt der Arbeitgeber keinen Dienstzettel aus, kann dieser gerichtlich durchgesetzt werden. Zusätzlich kann eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zwecks Verhängung einer Geldstrafe für den Arbeitgeber eingebracht werden
Was bedeutet die Verschwiegenheitsklausel zum Entgelt in meinem Arbeitsvertrag für mich?
Vertragsklauseln, die Arbeitnehmer:innen daran hindern, über ihr Entgelt zu sprechen, werden als sittenwidrig qualifiziert.
Die Transparenz rund um die Bezahlung ist entscheidend für den Kampf um die Entgeltgleichheit.
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