FAQ: AMS Schulungen & Unter­stützungs­angebote

Ob Pflichtschulung, gewünschte Ausbildung oder Arbeitstraining – als Arbeitssuchende:r fragen Sie sich vielleicht, was Ihnen das Arbeitsmarktservice (AMS) vorschreiben darf und welche Kosten übernommen werden.

Unsere FAQ geben Ihnen Orientierung zu Kursen, Ausbildungsförderungen und Jobs am zweiten Arbeitsmarkt. So wissen Sie, welche Maßnahmen verpflichtend sind, was freiwillig bleibt und welche Folgen eine Ablehnung haben kann.

Welche Schulungen kann das AMS ver­langen?

Das AMS darf Ihnen nur jene Schulungen verpflichtend vorschreiben, die Ihre Chancen auf Wiederbeschäftigung verbessern.

  • Fachliche Verbesserungen (zum Beispiel veraltete EDV-Kenntnisse) sind zulässige Gründe für Schulungen.
  • Alter oder lange Arbeitslosigkeit allein reichen jedoch nicht als Begründung.

Ausnahme: Wenn in Ihrem Betreuungsplan bereits Bedarfe nach Verbesserungen dokumentiert sind (zum Beispiel mangelnde Deutschkenntnisse), muss das AMS keine neue Begründung liefern.

Ich möchte eine Aus­bildung machen: Was und wann zahlt das AMS?

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine vom AMS finanzierte Ausbildung.

Besuchen Sie auf eigene Faust einen Kurs, der länger als 3 Monate dauert, müssen Sie trotzdem 

  • für mindestens 20 Stunden pro Woche für den Arbeitsmarkt verfügbar sein (16 Stunden bei Betreuungspflichten) und
  • die sogenannte „qualifizierte Anwartschaft“ erfüllen, um weiterhin Anspruch auf eine AMS-Leistung zu haben. Die „qualifizierte Anwartschaft“ erfüllen Sie, wenn Sie in den letzten 24 Monaten (Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Durch Ausbildungszeiten erfolgt keine Verlängerung der Rahmenfrist.

TIPP

Wenn Sie einen Kurs machen möchten, besprechen Sie das jedenfalls mit Ihrem/Ihrer AMS Berater:in!

Zweiter Arbeits­markt – was gilt?

Ein Arbeitsplatz am zweiten Arbeitsmarkt (zum Beispiel sozialökonomische Betriebe) ist ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Vertrag und Sozialversicherung. Sie müssen so eine Arbeit nur annehmen, wenn sie zumutbar ist (zum Beispiel gesundheitlich machbar, kollektivvertraglich entlohnt).

WICHTIG!

Fangen Sie nicht zu arbeiten an oder liefern Sie eine unbegründete Ablehnung beim Bewerbungsgespräch, kann das eine Sperre von 6 bis 8 Wochen beim AMS-Geld bedeuten!

Was ist eine Arbeits­er­probung oder ein Arbeits­training?

Bei einer Arbeitserprobung testet der mögliche zukünftige Betrieb Ihre Eignung oder Kenntnisse. Diese Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und werden mit Ihnen, dem Betrieb und dem AMS vereinbart. Sie erhalten weiterhin AMS-Leistungen, aber kein Entgelt vom Betrieb.

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