FAQ: Rechte bei der Jobvermittlung
Welche Jobs muss ich annehmen – und unter welchen Bedingungen? Darf ich auf meinen erlernten Beruf bestehen, was gilt beim Einkommen, wie wird die Wegzeit berechnet und werden Betreuungspflichten berücksichtigt?
Unsere FAQ zu Ihren Rechten bei der Jobvermittlung geben Ihnen einen klaren Überblick über Zumutbarkeit, Entgeltschutz, Jobangebote in anderen Bundesländern sowie den Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einem laufenden Pensionsverfahren.
Kann ich eine Vermittlung auf einen Job im erlernten Beruf verlangen?
Während der ersten 100 Tage der Arbeitslosigkeit haben Sie einen sogenannten Berufsschutz. In dieser Zeit müssen Sie keine Arbeitsstelle annehmen, die einen Wiedereinstieg in Ihren bisherigen Beruf erschweren würde. Zusätzlich ist in den ersten 120 Tagen des Arbeitslosengeldbezugs eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder in Teilzeit nur dann zumutbar,
- wenn Sie mindestens 80 Prozent Ihrer Bemessungsgrundlage verdienen. Die Bemessungsgrundlage entnehmen Sie der Mitteilung des Bundesrechenzentrums zu Ihrem Arbeitslosengeld.
- Ab dem 121. Tag des Arbeitslosengeldbezuges gilt ein Entgelt von mindestens 75 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Für Teilzeitbeschäftigte besteht während des gesamten Bezugs von Arbeitslosengeld ein 100-prozentiger Entgeltschutz.
Muss ich eine Arbeit annehmen, wenn das Einkommen niedriger ist, als die Notstandshilfe?
Während des Bezugs von Notstandshilfe gibt es keinen Berufs- oder Entgeltschutz. Jede Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze gilt als zumutbar. Auch wenn Sie zum Beispiel 900 Euro Notstandshilfe erhalten, müssen Sie eine Stelle annehmen, bei der Sie weniger verdienen. Eine Ablehnung kann zu einer Sperre der Notstandshilfe für 6 bis 8 Wochen führen.
ACHTUNG!
Auch wenn Sie bereits eine AMS Sperre haben, kann das AMS Stellen zur Arbeitsvermittlung übermitteln. Bei einer etwaigen „Arbeitsunwilligkeit“ kann das AMS weitere Sanktionen aussprechen.Wie werden Betreuungspflichten beim AMS berücksichtigt?
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man trotz Betreuungspflichten für Kinder für mindestens 20 Wochenstunden (beziehungsweise 16 Wochenstunden bei Kindern unter 10 Jahren oder mit Beeinträchtigung) verfügbar sein. Die üblichen Schließzeiten von Betreuungseinrichtungen im Sommer gelten dabei nicht als Einschränkung. Das AMS kann zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten anbieten, zum Beispiel Ganztagsplätze in Kindergärten oder Tagesmütter, um eine Vermittlung auf Ganztagsjobs zu ermöglichen.
Muss ich einen Job annehmen, bei dem mein Arbeitsweg länger als eine Stunde wäre?
Bei Vollzeitjobs sind 2 bis 3 Stunden tägliche Gesamtwegzeit (Hin- und Rückfahrt) zumutbar, bei Teilzeitjobs eineinhalb Stunden. Wartezeiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln werden berücksichtigt. Wenn man ein Auto besitzt und damit schneller ist, zählt die kürzere Fahrzeit.
ACHTUNG!
Die Regelung zur Wegzeit gilt nur für Arbeitsverhältnisse, nicht für Schulungen.Muss ich auch Jobs in anderen Bundesländern annehmen?
Jobs in anderen Bundesländern sind nur dann zumutbar, wenn die Wegzeiten den oben genannten Grenzwerten entsprechen oder der/die Arbeitgeber:in eine entsprechende Unterkunft stellt und keine Kinderbetreuungspflichten bestehen. Für Personen unter 18 Jahren ist eine Vermittlung in andere Bundesländer nicht zumutbar.
Was darf ich bei einem Bewerbungsgespräch sagen?
- Gesundheit:
Sie können gesundheitliche Einschränkungen ansprechen, wenn diese relevant sind. - Einkommen:
Der Kollektivvertragslohn ist die Basis. Höhere Gehaltsvorstellungen sind erlaubt, sollten aber realistisch sein. - Kinderbetreuung:
Ein Hinweis auf Betreuungspflichten ist erlaubt. - Sonstiges: Verhalten, das eine Arbeitsaufnahme behindert, kann eine Leistungssperre zur Folge haben.
Wenn ein Jobangebot unklar ist, klären Sie Fragen zur Zumutbarkeit im Gespräch ab. Arbeitsstellen als freie Dienstnehmer:in müssen nicht angenommen werden.
Muss ich dem AMS gesundheitliche Probleme mitteilen?
Ja, gesundheitliche Probleme sollten Sie dem AMS mitteilen. Legen Sie zusätzlich auch ärztliche Gutachten vor! Das AMS sollte nur in Jobs vermitteln, die für Sie gesundheitlich zumutbar sind. Falls nötig, wird eine medizinische Abklärung veranlasst. Weigern Sie sich, kann das zur Sperre Ihres Arbeitslosengeldes führen.
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Was nun?
Wenn Sie über 25 Jahre alt sind und Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit bestehen, organisiert das AMS eine Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Sollte dabei Invalidität festgestellt werden, können Sie eine Pension beantragen. Ansonsten berücksichtigt das AMS Ihre gesundheitlichen Einschränkungen bei der Vermittlung.
Ich habe einen Pensionsantrag gestellt. Wer zahlt bis zur Pension?
Wenn Sie den Pensionsantrag bei der PVA gestellt und den Vorschuss beim AMS beantragt haben, zahlt das AMS einen Pensionsvorschuss bis die der Pension bewilligt ist. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wird der Vorschuss bis zum Gutachten der PVA im Hinblick auf Ihre Arbeitsfähigkeit bezahlt.
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