Ab­fertigungs­rechner: So be­rechnen Sie Ihre Ab­fertigung

Berechnen Sie in nur wenigen kurzen Schritten Ihren persönlichen Abfertigungsanspruch! Und zwar unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis dem alten oder neuen Abfertigungsrecht unterliegt.

Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Jänner 2003 abgeschlossen wurden, unterliegen dem alten Abfertigungsrecht.

Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat beziehungsweise die mit ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Übertritt vereinbart haben, unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht.

Sie können mit unserem Rechner auch die finanziellen Vor- und Nachteile der beiden Abfertigungssysteme deutlich machen.

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