Arbeitsplatz-Evaluierung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen und laufend zu optimieren.
Ergibt die Arbeitsplatzevaluierung Gefährdungen oder Belastungen der Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit, müssen Arbeitgeber:innen Maßnahmen setzen, um die Gefahr zu minimieren oder völlig auszuschalten.
Dabei muss man sich an den Grundsätzen der Gefahrenverhütung orientieren:
Arbeitnehmerschutz-Expert:innen sprechen hier vom sogenannten STOP-Prinzip. „STOP“ ist die Abkürzung für Substitution, Technik, Organisation und Persönlich. Wie oben beschrieben, ist in dieser Reihenfolge die Maßnahmenplanung durchzuführen.
Grundsätzlich gilt
Gefahren müssen möglichst von der Quelle bekämpft werden und Maßnahmen müssen möglichst kollektiv wirksam sein.Persönliche Schutzausrüstung ist also grundsätzlich erst nach Prüfung und Ausschöpfung von Substitution, technischen und organisatorische Schutzmaßnahmen festzulegen. Arbeitnehmer:innen sind ihrerseits verpflichtet, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls die Schutzausrüstung zu tragen.
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