Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
Freie Fahrt zwischen Wohnort, Schule und Lehrbetrieb.
Die Berufsschule ist - neben dem Lehrbetrieb - der zweite Partner des Lehrlings bei der dualen Ausbildung.
Die Berufsschule hat die Aufgabe, den berufsschulpflichtigen Personen in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht
Berufsschulpflichtig sind alle Lehrlinge, aber auch jene jungen Leute, die in besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen oder im Rahmen der integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden.
Welcher Lehrberuf welcher oberösterreichischen Berufsschule zugeordnet ist sowie alles Wissenswerte über die Schule selbst (z.B. Adresse, Telefonnummer) erfahren Sie auf der Website der Bildungsdirektion OÖ.
Alle Berufsschulen in den Bundesländern sind online unter "Berufsschulen in Österreich" abrufbar.
Welcher Tag der Woche für den Lehrling der Berufsschultag ist beziehungsweise zu welchem Termin der Lehrgang stattfindet, legt die jeweilige Berufsschule fest. Auf berechtigte, rechtzeitig bekannt gegebene und umsetzbare Wünsche des/der Lehrberechtigten oder des Lehrlings wird jedoch Rücksicht genommen.
Damit nichts schief geht
Bei lehrgangsmäßigem Besuch der Berufsschule:
Der/Die Lehrberechtigte ist verpflichtet, seinen/ihren Lehrling binnen 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Erfolgt die Anmeldung gar nicht oder zu spät, macht sich der/die Lehrberechtigte strafbar.
Eine Befreiung von der Berufsschulpflicht ist möglich,
Erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Schulleitung oder bei der Bildungsdirektion.
Sie müssen sich dann im Internat einquartieren, wenn Sie die Berufsschulpflicht nur auf diese Weise erfüllen können. Ist die tägliche An- und Rückreise zumutbar oder beziehen Sie ein Privatquartier am Schulstandort, entfällt diese Verpflichtung.
Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Internat sind ab 01.01.2018 vom/von der Lehrberechtigten zu tragen. Das Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung) bleibt dem Lehrling für diesen Zeitraum in vollem Umfang erhalten.
Für jeden Lehrberuf gibt es einen eigenen Rahmen- und Landeslehrplan. Dieser enthält
Günther H.:
Ich habe vor einem halben Jahr eine Maurerlehre begonnen. Jetzt wurde mein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst und ich finde keinen neuen Lehrplatz. Kann ich weiterhin in die Berufsschule gehen?
Michael S.:
Ich erlerne einen 3-jährigen Lehrberuf. Gegen Ende des 2. Lehrjahres wurde das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst und ich finde keine neue Lehrstelle. Kann ich die 2. Klasse weiterbesuchen und auch die 3. Klasse absolvieren?
Veronika G.:
Mein Lehrverhältnis ist beendet, ich habe aber wegen der Wiederholung einer Schulstufe die letzte Klasse der Berufsschule nicht erfolgreich abgeschlossen. Kann ich die letzte Klasse der Berufsschule trotzdem – als ordentliche Schülerin - besuchen?
In anders gelagerten Fällen besteht die Möglichkeit, die Berufsschule als außerordentliche Schülerin/außerordentlicher Schüler zu besuchen. Die Zustimmung des Schulerhalters und eine Anhörung der Bildungsdirektion ist dafür erforderlich.
Den Antrag können Sie von der Homepage der Bildungsdirektion downloaden.
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