Steuerbetrug bekämpfen
Der Staat finanziert mit Steuern und Abgaben wichtige Aufgaben. Wer Steuern hinterzieht, der betrügt die Allgemeinheit.
Als Finanzierungsbeiträge sozialer Sicherheit der Arbeitnehmer:innen sind die Sozialbeiträge – sowohl die Beiträge der Dienstnehmer:innen (DN) als auch der Dienstgeber (DG) – Teil der Lohnsumme. Der summierte DN-Beitrag für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Wohnbauförderung ist ein – sich prozentuell auf den Bruttolohn beziehender – Abschlag (2026: insgesamt rund 17,6 Prozent).
Auch mit dem Dienstgeber-Beitrag (DG-Beitrag), also den sogenannten Lohn-„Neben“-Kosten, wird das soziale Netz der Arbeitnehmer:innen mitfinanziert:
Zudem werden lohnsummenbezogene DG-Beiträge eingehoben zur
Mitfinanzierung von:
Der als Lohn-„Neben“-Kosten bezeichnete DG-Beitrag ist ein – sich prozentuell auf den Bruttolohn beziehender – Zuschlag, der von den Unternehmen für ihre Beschäftigten an die jeweiligen Institutionen der Sozialversicherung beziehungsweise den Staat weitergeleitet wird. Im Verhältnis zum Bruttolohn betrug der summierte DG-Beitrag 2026 rund 29 Prozent, die sich zu etwa drei Viertel aus den Sozial(versicherungs)beiträgen speisen:
Die Berechnung der sozialversicherungsrechtlichen DN- und DG-Beiträge erfolgt bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930 Euro), darüber liegende Einkommensbestandteile sind sozialversicherungsfrei. Die Pflicht zur Kranken- und Pensionsversicherung beginnt ab der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro).
2024 betrugen die gesamten Kosten einer Arbeitsstunde in Österreichs Privatwirtschaft 44,4 Euro. Damit liegt Österreich an EU-weit fünfter Stelle. Die in diesen Arbeitskosten enthaltenen sogenannten Lohn-Neben-Kosten betrugen 12,1 Euro. Das entspricht 27,2 Prozent der gesamten Arbeitskosten (Euroraum-Schnitt: 25,5 Prozent). In der EU-Definition sind in den Lohn-„Neben“-Kosten auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder freiwillige betriebliche soziale Leistungen enthalten.
Hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit haben sowohl die Arbeitskosten als solche als auch die sogenannten Lohn-Neben-Kosten nur wenig Aussagekraft. Wichtiger sind – neben der Qualität der Produkte, der Marktnähe etc. – die sogenannten Lohn-Stück-Kosten. Das sind die pro Kopf (oder Stunde) bezahlten Löhne im Verhältnis zu den pro Kopf (oder Stunde) neu geschaffenen Werten – vereinfacht gesagt, ist das der Lohnanteil je Wertschöpfungseinheit. Bei den Lohn-Stück-Kosten in der österreichischen Industrie gab es in den letzten 10 Jahren Auf- und Abbewegungen – in Österreichs Industrie sind sie von 2014 bis 2024 laut WIFO im Schnitt trotz der Inflationskrisenjahre wie im internationalen Schnitt um gerade einmal 2,7 Prozent pro Jahr gestiegen.
Darüber hinaus fordern die Unternehmen seit Jahren die Streichung bezahlter Feiertage, Selbstbehalte beim Arztbesuch, den Abzug von Krankenständen und Kuraufenthalten vom Urlaub, etc.
Die wiederholten Senkungen der Dienstgeber-Sozialbeiträge verursachen milliardenschwere Einnahmenausfälle, die bei der Finanzierung sozialer Sicherheit fehlen.
Bei den Unternehmen führen diese Senkungen nur zu weiter steigenden Gewinnen. Zusammen mit den Gewinnsteuersenkungen wird ihr Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Leistungen immer geringer!
Für Arbeitnehmer:innen drohen aufgrund der fehlenden Gelder in den Sozialtöpfen aber (weitere) Kürzungen bei den Leistungen aus der Sozialversicherung.
Eine Lohnnebenkostensenkung ist weder notwendig noch gerecht. Sinnvoll hingegen wäre, dass die Sozialbeiträge der Unternehmen nicht nur von den Löhnen und Gehältern, sondern von der gesamten Wertschöpfung eines Betriebes berechnet werden. Damit würden sich Betriebe, die Beschäftigte wegrationalisieren, nicht wie jetzt Abgaben ersparen, sondern genauso zur Finanzierung unseres Sozialstaates beitragen, wie arbeitsintensive Unternehmen.
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