Lohn-„Neben“-Kosten?

Sozial­staats­beiträge!

Als Finanzierungsbeiträge sozialer Sicherheit der Arbeitnehmer:innen sind die Sozialbeiträge – sowohl die Beiträge der Dienstnehmer:innen (DN) als auch der Dienstgeber (DG) – Teil der Lohnsumme. Der summierte DN-Beitrag für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Wohnbauförderung ist ein – sich prozentuell auf den Bruttolohn beziehender – Abschlag (2026: insgesamt rund 17,6 Prozent).

Auch mit dem Dienstgeber-Beitrag (DG-Beitrag), also den sogenannten Lohn-„Neben“-Kosten, wird das soziale Netz der Arbeitnehmer:innen mitfinanziert:

  • Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung
  • Insolvenz-Entgelt-Sicherung
  • betriebliche Mitarbeiter:innen-Vorsorge

Zudem werden lohnsummenbezogene DG-Beiträge eingehoben zur
Mitfinanzierung von:

  • sozialem Wohnbau (Wohnbauförderung)
  • Familienleistungen (Familienlastenausgleichsfonds – FLAF)
  • kommunalen Leistungen (Kommunalsteuer)

Der als Lohn-„Neben“-Kosten bezeichnete DG-Beitrag ist ein – sich prozentuell auf den Bruttolohn beziehender – Zuschlag, der von den Unternehmen für ihre Beschäftigten an die jeweiligen Institutionen der Sozialversicherung beziehungsweise den Staat weitergeleitet wird. Im Verhältnis zum Bruttolohn betrug der summierte DG-Beitrag 2026 rund 29 Prozent, die sich zu etwa drei Viertel aus den Sozial(versicherungs)beiträgen speisen:

Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Infogram-Service zu laden!


Die Berechnung der sozialversicherungsrechtlichen DN- und DG-Beiträge erfolgt bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930 Euro), darüber liegende Einkommensbestandteile sind sozialversicherungsfrei. Die Pflicht zur Kranken- und Pensionsversicherung beginnt ab der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro).

EU-Ver­gleich

2024 betrugen die gesamten Kosten einer Arbeitsstunde in Österreichs Privatwirtschaft 44,4 Euro. Damit liegt Österreich an EU-weit fünfter Stelle. Die in diesen Arbeitskosten enthaltenen sogenannten Lohn-Neben-Kosten betrugen 12,1 Euro. Das entspricht 27,2 Prozent der gesamten Arbeitskosten (Euroraum-Schnitt: 25,5 Prozent). In der EU-Definition sind in den Lohn-„Neben“-Kosten auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder freiwillige betriebliche soziale Leistungen enthalten.

Gefährden die Lohn-„Neben“-Kosten die Wett-bewerbs­fähigkeit der Wirt­schaft?

Hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit haben sowohl die Arbeitskosten als solche als auch die sogenannten Lohn-Neben-Kosten nur wenig Aussagekraft. Wichtiger sind – neben der Qualität der Produkte, der Marktnähe etc. – die sogenannten Lohn-Stück-Kosten. Das sind die pro Kopf (oder Stunde) bezahlten Löhne im Verhältnis zu den pro Kopf (oder Stunde) neu geschaffenen Werten – vereinfacht gesagt, ist das der Lohnanteil je Wertschöpfungseinheit. Bei den Lohn-Stück-Kosten in der österreichischen Industrie gab es in den letzten 10 Jahren Auf- und Abbewegungen – in Österreichs Industrie sind sie von 2014 bis 2024 laut WIFO im Schnitt trotz der Inflationskrisenjahre wie im internationalen Schnitt um gerade einmal 2,7 Prozent pro Jahr gestiegen.

So wirkt sich eine Lohn-„Neben“-Kosten­senkung für Sie aus!

  • Weniger Einkommen
    Weniger Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, weniger Abfertigung, ...

  • Weniger bezahlte Freizeit
    Weniger Urlaub, weniger Feiertage, Arztbesuche und Behördengänge nicht mehr in der Dienstzeit, Abzug von Krankenstandstagen vom Urlaub, ...

  • Weniger soziale Sicherheit
    Selbstbehalte beim Arztbesuch, weniger Krankengeld, weniger Pension (mehr unsichere "Eigenvorsorge"), schlechtere Unfallversorgung, weniger Arbeitslosengeld, ...

Lohn-Neben-Kosten, die bereits ge­senkt wurden

  • Urlaubskürzung (Aliquotierung) bei Selbstkündigung

  • Streichung des Postensuchtags bei Selbstkündigung

  • Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds
    Auch die Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds, aus dem bis zu dessen Ab-schaffung die Löhne kranker Arbeiterinnen und Arbeiter weiterbezahlt wur-den, nutzen viele Unternehmen zur Senkung der "Lohnnebenkosten", in dem sie kranke Arbeiterinnen und Arbeiter einfach kündigen!

  • Senkung der Arbeitgeberbeiträge bei älteren Arbeitnehmer:innen sowie bei Lehrlingen: 
    Zur behaupteten Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer:innen auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen haben diese Vergünstigungen nicht geführt.

  • Senkung der Unfallversicherungsbeiträge
    Mit dem „Anti-Teuerungspaket“ vom Sommer 2022 wurde der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung abermals gesenkt, von 1,2 auf 1,1 Prozent (wirksam ab 2023). Dieser wurde bereits mit 1.1.2019 von 1,3 auf 1,2 Prozent gesenkt, nachdem er schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent reduziert wurde. (UV-Beitragssenkung um 0,1 Prozent = rund 130 Millionen Euro). Eine Begünstigung für Unternehmen auf die Gefahr hin, dass Gesundheitsleistungen für Arbeiter:innen und Angestellte nicht mehr adäquat finanziert werden können.

  • Senkung Familienlastenausgleichsfonds-Beitrag
    Ebenso im Sommer 2022 wurde der Familienlastenausgleichsfonds-Beitrag abermals gesenkt: von 3,9 auf 3,7 Prozent (wirksam ab 2023, spätestens 2025). Dieser wurde schon ab 2016 um 0,4 Prozentpunkte und um weitere 0,2 Prozentpunkte ab 2018 gesenkt. (Senkung des FLAF-Beitragssatzes = rund 800 Millionen Euro jährlich)

  • Senkung Insolvenzausfallsgeldfonds-Beitrag
    Auch der IESG-Beitrag wurde schon 2016 von 0,45 auf 0,35 um 0,1 Prozent-punkte verringert, bis 2021 auf 0,2 Prozent gesenkt und abermals dann 2022 auf 0,1 Prozent halbiert. 2007 lag dieser noch bei 0,7 Prozent. (IESG-Senkung (um 0,2 Prozent): in Summe rund 230 Millionen Euro jährlich)

  • Mit 1. Jänner 2024 wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Dienstnehmer:innen und Dienstgeber jeweils von 3,0 auf 2,95 Prozent ge-senkt.

Darüber hinaus fordern die Unternehmen seit Jahren die Streichung bezahlter Feiertage, Selbstbehalte beim Arztbesuch, den Abzug von Krankenständen und Kuraufenthalten vom Urlaub, etc.

Die wiederholten Senkungen der Dienstgeber-Sozialbeiträge verursachen milliardenschwere Einnahmenausfälle, die bei der Finanzierung sozialer Sicherheit fehlen.

Bei den Unternehmen führen diese Senkungen nur zu weiter steigenden Gewinnen. Zusammen mit den Gewinnsteuersenkungen wird ihr Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Leistungen immer geringer!

Für Arbeitnehmer:innen drohen aufgrund der fehlenden Gelder in den Sozialtöpfen aber (weitere) Kürzungen bei den Leistungen aus der Sozialversicherung.

Wert­schöpfungs­ab­gabe als Alternative

Eine Lohnnebenkostensenkung ist weder notwendig noch gerecht. Sinnvoll hingegen wäre, dass die Sozialbeiträge der Unternehmen nicht nur von den Löhnen und Gehältern, sondern von der gesamten Wertschöpfung eines Betriebes berechnet werden. Damit würden sich Betriebe, die Beschäftigte wegrationalisieren, nicht wie jetzt Abgaben ersparen, sondern genauso zur Finanzierung unseres Sozialstaates beitragen, wie arbeitsintensive Unternehmen.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Wirtschafts-, Sozial- und Gesell­schafts­politik

TEL:      +43 50 6906 2413
E-MAIL: wsg@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Mann mit Sonnenbrille und Geldkoffer

Steuerbetrug bekämpfen

Der Staat finanziert mit Steuern und Abgaben wichtige Aufgaben. Wer Steuern hinterzieht, der betrügt die Allgemeinheit.