Nostrifikation von Zeugnissen

An­er­kennung aus­ländischer Schul­zeugnisse

Die Nostrifikation ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen (Reife)Zeugnis. Dadurch wird das ausländische (Reife)Zeugnis dem entsprechenden österreichischen (Reife)Zeugnis samt allen sich daraus ergebenden Berechtigungen gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit der ausländischen mit der österreichischen Ausbildung. Wenn einzelne Gegenstände nicht ausreichend nachgewiesen werden, so sind diese Unterschiede durch Prüfungen vor einer Externist:innenprüfungskommission auszugleichen. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über die Bildungsdirektion.

Wer kann eine Nostrifikation beantragen?

Um Nostrifikation ansuchen können österreichische Staatsbürger:innen oder Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Anerkennungsverfahren ist im Schulbereich durchzuführen, sobald dies vom Inhaber beziehungsweise von der Inhaberin des ausländischen (Reife)Zeugnisses beantragt wird.

Wo ist die Nostrifikation zu beantragen?

Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen (Reife)Zeugnisses ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Ansprechpartner zur Gleichhaltung eines ausländischen (Reife)Zeugnisses zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auf Basis der Gewerbeordnung ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Wann ist eine Nostrifikation nicht erforderlich?

Nicht nötig ist die Nostrifikation ausländischer Reifezeugnisse zum Zwecke des Studiums oder für den Besuch eines Kollegs in Österreich.
Auch für die Aufnahme an einer Schule ist – wenn die Ablegung von Einstufungsprüfungen zulässig ist - eine Nostrifikation nicht erforderlich.
In genannten Fällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungseinrichtung.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Folgende - für das Anerkennungsverfahren notwendige - Unterlagen sind beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel. +43 1 53120 0 einzubringen:

  • Ansuchen um Nostrifikation
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Geburtsurkunde
    (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Heiratsurkunde
    (beglaubigte Kopie oder Original) / falls es durch Heirat zu einer Namensänderung gekommen ist
  • bei Nicht-Österreicher:innen: Meldezettel im Original, Aufenthaltsbewilligung
  • (Reife)Zeugnis im Original
    (wenn fremdsprachig, dann beglaubigte Übersetzung des (Reife)Zeugnisses, amtlich verbunden mit dem Originalzeugnis)
  • Jahreszeugnisse ab der 9. Schulstufe
  • eventuell Stundentafel

Die Nostrifikation ist kostenpflichtig.

Die Zeugnisse einiger Staaten müssen im Ausstellungsland beglaubigt werden. Für Fragen rund um die Beglaubigung ausländischer Zeugnisse wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Unsere Empfehlung: Bewertung ausländischer Zeugnisse statt Nostrifikation

Kostenlos, schneller und in vielen Fällen völlig ausreichend ist die Bewertung ausländischer Abschlusszeugnisse durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung! Die Bewertung soll die Einschätzung des Wertes beziehungsweise der Verwertbarkeit einer im Ausland erworbenen Ausbildung erleichtern und ist daher vor allem auch bei der Arbeitsplatzsuche hilfreich. Die Bewertung kann kostenlos beantragt werden unter www.asbb.at.

Weitere Fragen

Ansprechpartner für weiterführende Fragen zu Nostrifikation und Bewertung von ausländischen Zeugnissen:

AST Oberösterreich

4020 Linz, Hahnengasse 5
TEL:     +43 732 931603 0
E-Mail: ast.oberoesterreich@migration.at 

>> Zum Artikel "Beratung für Migranten/-innen"

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum