AHS Aufnahmeverfahren

Antragsfrist

Der Antrag auf Aufnahme muss bis spätestens 7. März bei der Schulleitung der Aufnahmeschule eingelangt sein!

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Schulnachricht und Aufnahmeantrag

Die Schulnachricht (Original + Abschrift) der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule ist gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag vorzulegen. Letzter wird auf Original der Schulnachricht bestätigt.

Weitere Angaben

Es sind auch noch weitere Angaben beizufügen (wie zum Beispiel die Erreichbarkeit des betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin/der Eltern; allenfalls weitere Schulen, deren Besuch erwogen wird; ... )

Zuweisung eines Schulplatzes

Die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt nach den Aufnahmekriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (außer bei öffentlichen Pflichtschulen) bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien (5. Klasse AHS: 5. Montag nach den Semesterferien).

ACHTUNG

  • Für die vorläufige Zuweisung ist also die Schulnachricht (auch als Halbjahreszeugnis bezeichnet) relevant!!!

  • Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz ist bei Erfüllung der Aufnahmekriterien (Schulnachricht!!!) verbindlich. Eine Nichtannahme ist nur aus besonderen Gründen und nur gegenüber der Schulbehörde 1. Instanz (= bei weiterführenden Schulen wie AHS bzw. BMHS die Bildungsdirektion) möglich!

Antragsfrist übersehen oder Aufnahmekriterien in der Schulnachricht nicht erfüllt?

Mit der vorläufigen Schulplatzzuweisung werden sämtliche Anmeldedaten der noch nicht zugewiesenen Bewerber/-innen der Schulbehörde 1. Instanz zugewiesen (bei öffentlichen Pflichtschulen: dem Pflichtschulinspektorat; ansonsten: der Bildungsdirektion). Nicht erfolgte Zuweisungen aufgrund nicht erfüllter Aufnahmekriterien werden gesondert ausgewiesen. Die Schulbehörde tritt mit den in Betracht kommenden Schulleitungen in Verbindung und weist den Bewerbern/-innen bis längstens Ende April vorläufig Schulplätze zu. Dabei wird in erster Linie auf verfügbare Schulplätze im öffentlichen Wirkungsbereich der Schulbehörde Bedacht genommen, ferner auf die Wunschschulen der Bewerber/-innen, die Reihungskriterien sowie allfälliger Aufnahmeanträge für Schulen außerhalb des Bundeslandes.
Für alle, denen dann noch immer kein Schulplatz vorläufig zugewiesen wurde, gehen die Anmeldedaten der Bewerber/-innen an das Bildungsministerium weiter, das bis spätestens Ende Mai Schulplätze vorläufig zuzuweisen hat.

Kommentar: Beim Aufnahmeverfahren ist vor allem die Schulnachricht oder frühere Zeugnisse maßgeblich. Schüler, die sich bis Schulende nachhaltig verbessern, werden systematisch benachteiligt. Auch die Freiheitsgrade bei der Schulwahl werden eingeschränkt.

TIPP

Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit den betreffenden Schulleitungen (der derzeitig besuchten wie auch der Wunschschule) sowie mit den zuständigen Schulbehörden Verbindung auf!
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte:

Bildungsdirektion OÖ
Schulservice
TEL: +43 732 7071 1051 (-2251)

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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