AHS Aufnahmeverfahren
Antragsfrist
Der Antrag auf Aufnahme muss bis spätestens 7. März bei der Schulleitung der Aufnahmeschule eingelangt sein!
Erforderliche Unterlagen und Angaben
Schulnachricht und Aufnahmeantrag
Die Schulnachricht (Original + Abschrift) der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule ist gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag vorzulegen. Letzter wird auf Original der Schulnachricht bestätigt.
Weitere Angaben
Es sind auch noch weitere Angaben beizufügen (wie zum Beispiel die Erreichbarkeit des betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin/der Eltern; allenfalls weitere Schulen, deren Besuch erwogen wird; ... )
Zuweisung eines Schulplatzes
Die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt nach den Aufnahmekriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (außer bei öffentlichen Pflichtschulen) bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien (5. Klasse AHS: 5. Montag nach den Semesterferien).
ACHTUNG
- Für die vorläufige Zuweisung ist also die Schulnachricht (auch als Halbjahreszeugnis bezeichnet) relevant!!!
- Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz ist bei Erfüllung der Aufnahmekriterien (Schulnachricht!!!) verbindlich. Eine Nichtannahme ist nur aus besonderen Gründen und nur gegenüber der Schulbehörde 1. Instanz (= bei weiterführenden Schulen wie AHS bzw. BMHS die Bildungsdirektion) möglich!
Antragsfrist übersehen oder Aufnahmekriterien in der Schulnachricht nicht erfüllt?
Mit der vorläufigen Schulplatzzuweisung werden
sämtliche Anmeldedaten der noch nicht zugewiesenen Bewerber/-innen der
Schulbehörde 1. Instanz zugewiesen (bei öffentlichen Pflichtschulen: dem Pflichtschulinspektorat; ansonsten: der Bildungsdirektion). Nicht erfolgte
Zuweisungen aufgrund nicht erfüllter Aufnahmekriterien werden gesondert
ausgewiesen. Die Schulbehörde tritt mit den in Betracht kommenden
Schulleitungen in Verbindung und weist den Bewerbern/-innen bis längstens Ende
April vorläufig Schulplätze zu. Dabei wird in erster Linie auf
verfügbare Schulplätze im öffentlichen Wirkungsbereich der Schulbehörde
Bedacht genommen, ferner auf die Wunschschulen der Bewerber/-innen, die
Reihungskriterien sowie allfälliger Aufnahmeanträge für Schulen
außerhalb des Bundeslandes.
Für alle, denen dann noch immer kein
Schulplatz vorläufig zugewiesen wurde, gehen die Anmeldedaten der
Bewerber/-innen an das Bildungsministerium weiter, das bis spätestens Ende Mai
Schulplätze vorläufig zuzuweisen hat.
Kommentar: Beim Aufnahmeverfahren ist vor allem die Schulnachricht oder frühere Zeugnisse maßgeblich. Schüler,
die sich bis Schulende nachhaltig verbessern, werden systematisch
benachteiligt. Auch die Freiheitsgrade bei der Schulwahl werden
eingeschränkt.
TIPP
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit den betreffenden Schulleitungen (der derzeitig besuchten wie auch der Wunschschule) sowie mit den zuständigen Schulbehörden Verbindung auf!
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte:
Bildungsdirektion OÖ
Schulservice
TEL: +43 732 7071 1051 (-2251)