Kinder­garten soll zum Bildungs­garten werden

Der Kindergarten ist eine gute Vorbereitung für die Schule. Je früher ein Kind in den Kindergarten geht und je mehr Stunden es dort verbringt, umso mehr kann ein Kind spielerisch gefördert werden und umso leichter fällt dann der Schulbesuch.

Freundschaften schließen, spielen, basteln - all das und vieles mehr kann Ihr Kind im Kindergarten erleben und dabei vieles lernen. Der Kindergarten ist also in Wahrheit ein „Bildungsgarten“. Ein Ort an dem Kinder spielerisch gefördert werden und der somit auch zu mehr Chancengerechtigkeit beiträgt.

WAS FORDERT DIE AK

Quantitative und qualitative Mindeststandards für Kindergärten sind bundesweit einzuführen. Neben Öffnungszeiten, warmem Mittagessen oder Betreuungsschlüssel sind auch die qualitätsvolle Ausbildung des Personals, gute Arbeitsbedingungen und innovative Standortkonzepte für einen guten Kindergarten wesentlich.

Kinder­garten­pflicht ab 5 Jahre

Mit 3 Jahren darf ein Kind in den Kindergarten gehen. Spätestens 1 Jahr vor Schulbeginn muss Ihr Kind einen Kindergarten besuchen (= Kindergartenpflicht).

Die Kindergartenpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind vor dem 1. September 5 Jahre alt geworden ist und dauert bis zum Eintritt in die Schule. Während dieser Kindergartenpflicht muss das Kind regelmäßig von Montag bis Freitag für mindestens 20 Stunden den Kindergarten besuchen.

TIPP

Informieren Sie sich rechtzeitig über Anmeldefristen, Öffnungszeiten oder pädagogische Schwerpunkte.

Falls Ihr Kind den Kindergarten zum Zeitpunkt der Kindergartenpflicht noch nicht besucht, müssen Sie es spätestens dann in einem Kindergarten in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde oder beim Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeinde oder etwa Pfarre) anmelden. Neu ist im Zuge dessen auch ein verpflichtendes Elterngespräch.

ACHTUNG

Bei Verletzung der Kindergartenpflicht drohen Strafen!

Mehr Informationen finden Sie im OÖ Kinderbetreuungsgesetz

An­meldung zum Kinder­garten

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt nach dem Geburtsjahr.

Zuständige Stellen für die Anmeldung Ihres Kindes sind die Hauptwohnsitzgemeinde oder der Träger der Einrichtung. Die Anmeldung Ihres Kindes sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Wird das Kind aufgenommen, bekommen die Eltern eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Eltern und der Einrichtung ausgehändigt. Diese Vereinbarung muss von den Eltern unterschrieben werden.

Welcher Kinder­garten ist der richtige?

Grundsätzlich ist der Besuch der Betreuungseinrichtung in der Hauptwohnsitzgemeinde vorgesehen. Besucht ein Kind einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde als der Hauptwohnsitzgemeinde (ausgenommen ist der Besuch betrieblicher und freier Kinderbetreuungseinrichtungen), weil

  • in der Hauptwohnsitzgemeinde kein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder
  • es die familiäre Situation beziehungsweise das Kindeswohl erfordert oder
  • das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfordern, 

ist von der Hauptwohnsitzgemeinde ein entsprechender Gastbeitrag zu zahlen. Dazu ist die Zustimmung der Gastgeber-Gemeinde nötig. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz gibt es nicht. Sollte es allerdings nicht genug freie Kindergartenplätze geben, werden zuerst Kinder aufgenommen, die in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

TIPP

Der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt Ihnen, ob es in Ihrer Gemeinde einen Kindergarten gibt.

Was kostet der Kinder­garten?

Der Kindergartenbesuch in Oberösterreich ist ab dem 30. Lebensmonat des Kindes bis zum Schulbeginn am Vormittag gebührenfrei.

Kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung

2018 wurden für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr Elternbeiträge eingeführt. Der Mindestbeitrag beträgt im Monat (5 Tage Betreuung pro Woche) 46 Euro, der Höchstbeitrag (5 Tage pro Woche) liegt monatlich bei 119 Euro und ist „gedeckelt“ beziehungsweise kann sich nicht weiter erhöhen. Es gibt auch einen 2-Tagestarif, einen 3-Tagestarif und Geschwisterabschläge bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die jünger als 30 Monate sind, liegt der Mindestbeitrag bei 53 Euro. Für Hortkinder liegt der Mindestbeitrag bei 55 Euro.

Die konkreten Kosten hängen unter anderem ab:

  • vom Einkommen der Eltern
  • von der Anzahl der besuchten Stunden
  • ob auch andere Geschwister die Einrichtung besuchen

ACHTUNG

  • Kosten können bei Kindern über dem 30. Lebensmonat ebenfalls anfallen, wenn das Kind nicht regelmäßig nach den vereinbarten Besuchszeiten den Kindergarten besucht oder unentschuldigt fehlt.

  • Das Mittagessen kostet zusätzlich.

>> Mehr Informationen zum Thema Kinderbetreuung 

Ganz­tägige Betreuung für Kinder­garten­kinder

Es gibt auch Kindergärten, die ganztägig geöffnet haben. Mit Hilfe des Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ erfahren Eltern, ob es in ihrer Gemeinde einen ganztägig geöffneten Kindergarten gibt.

Sprach­förderung im Kinder­garten

Ziel des Kindergartens ist es, Kinder so zu fördern, dass ihnen der Übergang in die Volksschule möglichst leicht fällt. Dazu gehört auch die Sprachförderung. In den meisten Kindergärten handelt es sich dabei um Deutschförderung – manche Kindergärten bieten auch die Förderung der Erstsprache an.

In Oberösterreich wird im Kindergarten eine Sprachstandserhebung durchgeführt. Bei Bedarf bekommt das Kind Deutschförderung im Kindergarten. Mehr Informationen unter www.ooe-kindernet.at

Einige oberösterreichische Kindergärten bieten ein spezielles Förderprojekt, das „Rucksackprojekt", an. Dieses Projekt unterstützt sowohl die Eltern als auch die Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache. Mehr über dieses Projekt und an welchen Kindergärten es angeboten wird, erfahren Sie unter www.vhs-interkulturell.at

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