Sozialberufe
Sozialberufegesetz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und -begleitung, Familienarbeit, Heimhilfe, Sozialpäd. Fachbetreuung
Im Rahmen der Pflegereform fördern Bund beziehungsweise das Land Oberösterreich Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen oder bereits an einer Ausbildung teilnehmen. Dieser Zuschuss zur Ausbildung wird als "oö. Pflegestipendium" bezeichnet.
Anspruch haben Personen, die an einer oberösterreichischen Ausbildungseinrichtung eine der unten genannten Pflegeausbildungen absolvieren und keine Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten.
Ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist nicht erforderlich.
Keinen Anspruch haben Personen, die
Das oö. Pflegestipendium beträgt 600 Euro monatlich. Es wird 12 Mal im Jahr und höchstens für die Mindestausbildungsdauer (auch bei Teilzeit-Ausbildungen) ausbezahlt. Ein Einstieg in das 2. oder 3. Ausbildungsjahr verkürzt die Auszahlungsdauer dementsprechend.
Ausbildung | Auszahlungsdauer |
---|---|
| 12 Monate |
| 24 Monate (auch bei Teilzeit-Ausbildungen) |
| 36 Monate |
| 12 Monate |
| 24 Monate (auch bei Teilzeit-Ausbildungen) |
| 36 Monate |
| 36 Monate |
| Praktikum |
Wird die Ausbildung zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Karenz unter- beziehungsweise abgebrochen, muss unmittelbar - ohne unnötigen Aufschub - eine Meldung an die Auszahlungsstelle erfolgen. Bei unmittelbarer Meldung ist mit keiner Rückzahlung samt Verzinsung zu rechnen.
Das oö. Pflegestipendium zählt nicht als Einkommen und ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Das Taschengeld, das früher bei Ausbildungen bezahlt wurde, wird durch das OÖ. Pflegestipendium ersetzt.
Beachten Sie
Aufgrund des Bezugs des oö. Pflegestipendiums ist man nicht krankenversichert. Informieren Sie sich bei der Gesundheitskasse über die Möglichkeiten der Versicherung.Auf die Gewährung dieses Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
HINWEIS
Auch Arbeitnehmer:innen, die eine der angeführten Ausbildungen in Oberösterreich neben der Arbeit absolvieren, erhalten das oö. Pflegestipendium. Ebenso Studierende, die Studienbeihilfe oder Stipendium nach Selbsterhalt beziehen.Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.ooe-pflegestipendium.at. Je nach Ausbildungsträger:in gibt es unterschiedliche Antragsstellen. Teilweise kann der Antrag ausschließlich online gestellt werden und muss mit ID Austria signiert werden. Eine aktuelle Schulbesuchsbestätigung beziehungsweise ein Studienblatt ist hochzuladen.
BEACHTEN SIE
Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kursbeginn gestellt werden, da rückwirkend maximal höchstens 6 Monate ausbezahlt werden.
Kein oö. Pflegestipendium gibt es für bereits abgeschlossene Ausbildungen.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon-Nummer: +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Weitere Informationen zum oö. Pflegestipendium finden Sie auf der Webseite www.ooe.pflegestipendium.at.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen sind neben dem oö. Pflegestipendium eventuell folgende Förderungen möglich:
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