Pflege­stipendium: Ein Zu­schuss zur Pflege­aus­bildung

Im Rahmen der Pflegereform fördern Bund beziehungsweise das Land Oberösterreich Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen oder bereits an einer Ausbildung teilnehmen. Dieser Zuschuss zur Ausbildung wird als "oö. Pflegestipendium" bezeichnet.

Wer hat An­spruch auf das oö. Pflege­stipendium?

Anspruch haben Personen, die an einer oberösterreichischen Ausbildungseinrichtung eine der unten genannten Pflegeausbildungen absolvieren und keine Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten.

Ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist nicht erforderlich.

Keinen Anspruch haben Personen, die 

  • eine Ausbildung in anderen Bundesländern absolvieren.
  • eine Spezialisierung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz durchlaufen (etwa Intensivpflege oder Kinder- und Jugendlichenpflege).
  • die Ausbildung abgeschlossen haben.
  • für ihre Ausbildung eine der folgenden AMS-Leistungen erhalten:
    Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU), Stiftungsarbeitslosengeld, Fachkräftestipendium, Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, Umschulungsgeld, Übergangsgeld, AMS-Pflegestipendium, Stiftungs-Pflegstipendium

Pflege­stipendium: Dauer und Höhe 

Das oö. Pflegestipendium beträgt 600 Euro monatlich. Es wird 12 Mal im Jahr und höchstens für die Mindestausbildungsdauer (auch bei Teilzeit-Ausbildungen) ausbezahlt. Ein Einstieg in das 2. oder 3. Ausbildungsjahr verkürzt die Auszahlungsdauer dementsprechend.

AusbildungAuszahlungs­dauer
  • Fachsozialbetreuung Altenarbeit
    für Schüler:innen im 4. Jahr einer 
    Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschule in OÖ
12 Monate
  • Fachsozialbetreuung Altenarbeit
  • Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit
  • Fachsozialbetreuung Behindertenbegleitung

24 Monate

(auch bei Teilzeit-Ausbildungen)

  • Diplomsozialbetreuung Altenarbeit
  • Diplomsozialbetreuung Behindertenarbeit
  • Diplomsozialbetreuung Behindertenbegleitung
  • Diplomsozialbetreuung Familienarbeit
36 Monate
  • Pflegeassistenz
    (auch für Nostrifikationslehrgang)
12 Monate
  • Pflegefachassistenz
    (auch für Nostrifikationslehrgang)

24 Monate

(auch bei Teilzeit-Ausbildungen)

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
36 Monate
  • Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege
36 Monate
  • Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung
  • Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege

Praktikum

Wird die Ausbildung zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Karenz unter- beziehungsweise abgebrochen, muss unmittelbar - ohne unnötigen Aufschub - eine Meldung an die Auszahlungsstelle erfolgen. Bei unmittelbarer Meldung ist mit keiner Rückzahlung samt Verzinsung zu rechnen.

Das oö. Pflegestipendium zählt nicht als Einkommen und ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Das Taschengeld, das früher bei Ausbildungen bezahlt wurde, wird durch das OÖ. Pflegestipendium ersetzt.

Beachten Sie

Aufgrund des Bezugs des oö. Pflegestipendiums ist man nicht krankenversichert. Informieren Sie sich bei der Gesundheitskasse über die Möglichkeiten der Versicherung.

Auf die Gewährung dieses Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

HINWEIS

Auch Arbeitnehmer:innen, die eine der angeführten Ausbildungen in Oberösterreich neben der Arbeit absolvieren, erhalten das oö. Pflegestipendium. Ebenso Studierende, die Studienbeihilfe oder Stipendium nach Selbsterhalt beziehen.

So stellen Sie den Antrag

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.ooe-pflegestipendium.at. Je nach Ausbildungsträger:in gibt es unterschiedliche Antragsstellen. Teilweise kann der Antrag ausschließlich online gestellt werden und muss mit ID Austria signiert werden. Eine aktuelle Schulbesuchsbestätigung beziehungsweise ein Studienblatt ist hochzuladen.

BEACHTEN SIE

Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kursbeginn gestellt werden, da rückwirkend maximal höchstens 6 Monate ausbezahlt werden.

Kein oö. Pflegestipendium gibt es für bereits abgeschlossene Ausbildungen.

Informationen

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Telefon-Nummer: +43 732 7720 15221
E-Mail:                     so.post@ooe.gv.at

Weitere Informationen zum oö. Pflegestipendium finden Sie auf der Webseite www.ooe.pflegestipendium.at.

Förderungen

Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen sind neben dem oö. Pflegestipendium eventuell folgende Förderungen möglich:

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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