Sozialberufe
Sozialberufegesetz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und -begleitung, Familienarbeit, Heimhilfe, Sozialpäd. Fachbetreuung
Im Rahmen der Pflegereform fördern Bund beziehungsweise das Land Oberösterreich Personen, die ab September 2022 eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen oder bereits an einer Ausbildung teilnehmen. Dieser Zuschuss zur Ausbildung wird als "oö. Pflegestipendium" bezeichnet.
Anspruch haben Personen, die an einer oberösterreichischen Ausbildungseinrichtung eine der unten genannten Pflegeausbildungen absolvieren und keine Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten.
Ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist nicht erforderlich.
Keinen Anspruch haben Personen, die
Das oö. Pflegestipendium beträgt 600 Euro monatlich. Es wird 12 Mal im Jahr und höchstens für die Mindestausbildungsdauer ausbezahlt.
Ausbildung | Auszahlungsdauer |
---|---|
| 12 Monate |
(auch bei Teilzeit-Ausbildungen) | 24 Monate |
| 36 Monate |
| 12 Monate |
| 24 Monate |
| 36 Monate |
| 36 Monate |
| Praktikum |
| ab März 2024 |
Wird die Ausbildung zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Karenz unter- beziehungsweise abgebrochen, muss unmittelbar - ohne unnötigen Aufschub - eine Meldung an die Auszahlungsstelle erfolgen. Bei unmittelbarer Meldung ist mit keiner Rückzahlung samt Verzinsung zu rechnen.
Das oö. Pflegestipendium zählt nicht als Einkommen und ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Beachten Sie
Aufgrund des Bezugs des oö. Pflegestipendiums ist man nicht krankenversichert. Informieren Sie sich bei der Gesundheitskasse über die Möglichkeiten der Versicherung.Auf die Gewährung dieses Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
HINWEIS
Auch Arbeitnehmer:innen, die eine der angeführten Ausbildungen in Oberösterreich neben der Arbeit absolvieren, erhalten das oö. Pflegestipendium. Ebenso Studierende, die Studienbeihilfe oder Stipendium nach Selbsterhalt beziehen.Der Antrag ist mittels Antragsformular zu stellen. Beizulegen ist eine Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die begonnene beziehungsweise laufende Ausbildung.
Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare finden Sie unter www.ooe-pflegestipendium.at
BEACHTEN SIE
Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kursbeginn gestellt werden, da rückwirkend maximal höchstens 6 Monate ausbezahlt werden.
Kein oö. Pflegestipendium gibt es für Ausbildungszeiten vor September 2022 und für Anträge, die erst nach Abschluss der Ausbildung gestellt werden.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon-Nummer: +43 732 7720 15221
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Weitere Informationen zum oö. Pflegestipendium finden Sie auf der Webseite www.ooe.pflegestipendium.at.
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen sind neben dem oö. Pflegestipendium eventuell folgende Förderungen möglich:
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0