Welcher Betrieb darf Lehrlinge ausbilden?
In einem Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen nur dann zulässig, wenn der Unternehmer eine Ausbildungsberechtigung besitzt.
Sie haben eine mittlere oder höhere Schule besucht und möchten nun wissen ob Ihr Schulabschluss die Lehre ersetzt? Oder haben Sie die Schule abgebrochen und brauchen Informationen welche Zeiten Ihnen für die Lehre angerechnet werden? Wir haben hier für Sie das Wichtigste zusammengefasst:
Beispiel
Sie haben nach 4 Jahren den Besuch der Handelsakademie abgebrochen und haben die Möglichkeit eine Lehre als Bürokauffrau/Bürokaufmann zu beginnen. Nun möchten Sie wissen, ob und was Ihnen von den Zeugnissen der HAK auf die Lehrzeit angerechnet werden kann.Es ist aber auch möglich, dass Sie einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf stellen, ohne eine Lehre noch zu absolvieren, wenn aufgrund Ihrer Ausbildung eine erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung erwartet werden kann.
Arbeitsrechtlich gilt das Prüfungszeugnis einer positiv abgeschlossenen mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule zumindest als Nachweis einer facheinschlägigen abgeschlossenen Lehre.
(Erlass über den Ersatz von Lehrzeiten - WKO.at)
Mit einem Erlass hat der Wirtschaftsminister festgehalten nach welchen positiv abgeschlossenen berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen keine facheinschlägigen Lehrverhältnisse mehr abgeschlossen werden dürfen. Dadurch kann die, für jeden neuen Mitarbeiter/jede neue Mitarbeiterin notwendige, Einschulung in den Betrieb nicht mehr als Lehrzeit mit Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung) vereinbart werden.
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