Frei­fahrt & Fahrten­bei­hilfe

Schüler:innen und Lehrlinge unter 24 Jahren können öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule / zum Lehrbetrieb kostenlos nutzen. Sie brauchen dafür einen Freifahrausweis und müssen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro bezahlen.

Schüler­frei­fahrt

Schüler:innen und Berufsschüler:innen können gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.

Voraussetzungen

  • (Berufs-)Schüler:in ist jünger als 24 Jahre
  • Anspruch auf Familienbeihilfe muss bestehen
  • Die Schülerin/der Schüler fährt an mindestens 4 Tagen pro Woche mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Schule.
    (Lehrlinge: an mindestens 1 Tag pro Woche)
  • Die Schule ist eine öffentliche oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule oder eine anerkannte Berufsschule.

Schüler:innen, die wegen der großen Entfernung zum Schulort eine Zweitunterkunft in der Nähe der Schule haben, können für die Fahrten zwischen Zweitunterkunft und Schule eine Freifahrt beantragen.

Antrag

Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih81 oder online beim jeweiligen Verkehrsunternehmen beantragt. Ansprechpartner in Oberösterreich ist der OÖ Verkehrsverbund.

TIPP

Anspruch auf Freifahrt hat man nur an Unterrichtstagen. Deshalb ist oft das Jugendticket-Netz die bessere Wahl! Mit dem Jugendticket-Netz um 88 Euro (Schuljahr 2024/2025) können Schüler:innen und Lehrlinge von 1.9. bis 30.9. des kommenden Schuljahres rund um die Uhr sämtliche öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich nutzen.

Schul­fahrt­bei­hilfe

Voraussetzungen

Eine Schulfahrtbeihilfe können Schüler:innen und Berufsschüler:innen beantragen, wenn:

  • kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht und
    der Schulweg in eine Richtung mindestens 2 km lang ist.
    Ausnahme: Für Schüler:innen mit Behinderung entfällt die Kilometerbegrenzung.
  • sie verpflichtete Praktika besuchen
  • aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohnort und Schulstandort eine Zweitunterkunft nötig ist (für die Fahrt zwischen Wohnort und Zweitunterkunft (Heimfahrbeihilfe))

Antrag

Schulfahrtbeihilfe wird mit Formular Beih85 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Antrag ist spätestens bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. (Für das Schuljahr 2023/24 also spätestens bis 30. Juni 2025.) Ausbezahlt wird die Schulfahrtbeihilfe nach Ablauf des Schuljahres; eine zweimonatliche Auszahlung kann aber beantragt werden.

HINWEIS

Schüler:innen mit Anspruch auf Heimbeihilfe erhalten zusätzlich und automatisch 165 Euro Fahrtkostenbeihilfe im Schuljahr 2024/2025.

Lehrlings­frei­fahrt

Lehrlinge können für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb gegen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro einen Freifahrausweis beantragen.

Voraussetzungen

  • Lehrling ist jünger als 24 Jahre.
  • Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
  • Der Wohnort und/oder Ausbildungsplatz des Lehrlings liegt in Oberösterreich.
  • Der Lehrling fährt an mindestens 3 Tagen pro Woche mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zum Lehrbetrieb.

Antrag

Der Freifahrausweis wird mit Formular Beih93 oder online beim jeweiligen Verkehrs­unternehmen beantragt. Ansprechpartner in Ober­österreich ist der OÖ Verkehrsverbund.

HINWEIS

  • Ist die Berufsschule in einem anderen Ort als der Lehrbetrieb, muss zusätzlich Schülerfreifahrt Beih81 beantragt und ein weiteres Mal der Selbstbehalt von 19,60 Euro bezahlt werden.

  • Anspruch auf Freifahrt besteht übrigens leider nur an Arbeits- und Unterrichtstagen. In vielen Fällen ist daher das Jugendticket-Netz eine gute Wahl! Mit dem Jugendticket-Netz um 88 Euro (Schuljahr 2024/2025) können Lehrlinge und Schüler:innen von 1.9. bis 30.9. des kommenden Schuljahres rund um die Uhr sämtliche öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich nutzen. Vergleichbare Tickets gibt es in allen Bundesländern.

TIPP

100 Euro AK OÖ-Mobilitätsbonus für oö. Lehrlinge mit dem Jugendticket-Netz oder Klimaticket.

Fahrten­bei­hilfe für Lehrlinge

Voraussetzungen

Eine Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann nur dann beantragt werden, wenn:

  • kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht und
  • der Weg zwischen Wohnort und Lehrbetrieb in eine Richtung mindestens 2 km lang ist. Ausnahme: Für Lehrlinge mit Behinderung entfällt die Kilometerbegrenzung.

Antrag

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wird mit Formular Beih94 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt am Ende des Kalenderjahres beantragt.

Entfernungs­beihilfe für Lehrlinge

Das Arbeitsmarktservice kann Lehrlingen zusätzlich eine AMS Entfernungsbeihilfe gewähren. 

Voraussetzung

  • Der Lehrling beginnt eine Lehrausbildung, die weit vom Wohnort entfernt ist.
  • Ein Beratungsgespräch beim AMS vor Aufnahme der Lehrausbildung.

Tipp

Liegen Wohnort, Lehrbetriebsstandort und Berufsschule in 2 oder gar 3 verschiedenen Bundesländern, informieren Sie sich über Ihre Ansprüche am besten direkt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen; in Oberösterreich beim OÖ Verkehrsverbund!

Klima­ticket für Freiwilliges Sozial­jahr und Umwelt­schutz­jahr

Ab September 2023 erhalten die Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder des Freiwilligen Umweltschutzjahres für die Dauer des Engagements das Klimaticket kostenlos zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung

  • Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Teilnehmer:in am Freiwilligen Sozialjahr oder Umweltschutzjahr einer anerkannten Trägerorganisation

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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