Ingenieur:in: Wer darf diesen Titel tragen?

Die Vergabe des Ingenieur-Titels erfolgt seit 01.05.2017 nach dem neuen Ingenieurs-Gesetz (IngG 2017) im Rahmen eines qualitätsgesicherten Zertifizierungsverfahrens.

Dieses Verfahren besteht aus 3 Schritten:  

  1. Prüfung der Formalvoraussetzungen wie beim bisherigen Verfahren
     
  2. Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis mit Fachexpert:innen (Fachpraktiker:in sowie Expert:in aus dem Kreis der facheinschlägig tätigen Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) - oder Hochschullehrer:innen)

  3. Verleihung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“ 

Ingenieur mit Bachelor gleichwertig

Mit der Einstufung auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (also gleichwertig, aber nicht gleichartig mit Bachelor) wird die bisher nur in Österreich anerkannte Qualität von Ingenieuren und Ingenieurinnen auch international besser sicht- und verwertbar.

Das müssen Sie erfüllen, um Ingenieur:in zu werden

  • Nachzuweisen ist eine positive Reife- und Diplomprüfung in einer definierten  Fachrichtung (Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung, BGBl. II Nr. 74/2017) sowie eine nachfolgende mindestens 3-jährige fachbezogene Praxis an Tätigkeiten, die typischerweise von HTL-Absolvent:innen der entsprechenden Fachrichtung durchgeführt werden.

  • Die Praxis muss sich über insgesamt 3 beziehungsweise über 6 Jahre (bei mit Reife- und Diplomprüfung an inländischen HTLs oder höheren gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten vergleichbaren Qualifikationen) erstrecken. 

  • Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Antragsteller/die Antragstellerin im Schnitt 20 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sein (etwa 2 Jahre 38,5 Stunden, 1 Jahr 15 Stunden).

  • Auch Personen, die eine Meister-, Befähigungs- oder Werkmeisterprüfung abgelegt haben, können um eine Zertifizierung nach dem IngG 2017 ansuchen.

  • Die Kosten des Verfahrens betragen 449 Euro (2023).

So stellen Sie Ihren Antrag

Für die technischen und gewerblichen Fachrichtungen erhält man bei den beauftragten Zertifizierungsstellen die Anträge, wo sie auch einzubringen sind.

Beachten Sie

Nur für HTL-Abschlüsse, die auf der Fachrichtungsverordnung angeführt sind, kann ein Antrag gestellt werden. 

Umfassende Informationen bezüglich Richtlinien, Praxisnachweise, Fachgespräch, Zertifizierungsstellen, … findet man beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Der Antrag für die land- und forstwirtschaftlichen Fachrichtungen ist beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einzureichen. 

Dem Antrag sind insbesondere anzufügen:

  1. Nachweise über die Identität des Bewerbers/der Bewerberin.
  2. Nachweise über die Ausbildung (Reifeprüfungszeugnis).
  3. Nachweis der einschlägigen Berufspraxis (datierte, vom Arbeitgeber unterzeichnete, Praxisnachweise, die über die fachbezogenen und gehobenen Tätigkeiten detailliert Auskunft geben).
  4. Eventuell Nachweis über die Berechtigung zur Führung der entsprechenden ausländischen Berufs- oder Standesbezeichnung.
  5. Falls keine Reifeprüfung einer höheren Schule absolviert wurde: Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen, die Kenntnisse vergleichbar mit einer höheren technischen und gewerblichen oder höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vermitteln; eine mindestens 6-jährige fachbezogene Praxis, die gehobene Kenntnisse voraussetzt.

Zertifizierungsstelle

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI OÖ

Muldenstraße 5, 4020 Linz
TEL: +43 732 6922 5709

ingzert.bfi-ooe.at

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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