Arbeiten & Studieren
Studium und Beruf unter einen Hut bringen
Studierende sind nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich um ihren Versicherungsschutz selbst kümmern. Das nicht zu tun, kann im Krankheitsfall teuer kommen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studierende:
Hinweis
Studienbeihilfenbezieher:innen mit einer begünstigten Selbstversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr automatisch mit der Studienbeihilfe einen Versicherungskostenbeitrag von monatlich 19 Euro ausbezahlt.
Detailinformationen zur begünstigten Selbstversicherung erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
Hinweise
Eine weitere – altersunabhängige – Möglichkeit ist die Mitversicherung in der Krankenversicherung der Ehepartner:innen beziehungsweise Lebensgefährt:innen für die allerdings in der Regel ein Beitrag zu entrichten ist.
Informationen zu den verschiedenen Versicherungsarten finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung.
Studierende sind durch die ÖH-Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz.
Studierende haben Anspruch auf Unfallheilbehandlung.
Detaillierte Informationen zur ÖH-Studierendenversicherung finden Sie auf der Website der Österreichischen HochschülerInnenschaft.
Voraussetzung für einen Pensionsanspruch ist eine gewisse Anzahl von Beschäftigungsmonaten und/oder Ersatzzeiten. Zeiten eines Studiums finden bei der Pensionsberechnung nur dann Berücksichtigung, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden.
Die Beiträge für den Nachkauf von Studienzeiten sind relativ hoch. Studierende mit Interesse am Erwerb von pensionsrelevanten Zeiten, sollten sich daher bereits während des Studiums in der Pensionsversicherung selbst- beziehungsweise weiter versichern.
Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist nach Vollendung des 15. Lebensjahres möglich, eine Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung. Es sind bestimmte Beiträge vorgeschrieben; um Herabsetzung dieser Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen kann angesucht werden.
TIPP
Selbst- und Weiterversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung unbeschränkt absetzbar. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Wohnsitzfinanzamt.
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