Krabbelstube & Co

Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-Jährige

  • Krabbelstuben
    Krabbelstuben sind nur für Kinder, die jünger als 3 Jahre sind. Bevorzugt werden Kinder, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind.

  • Alterserweiterte Kindergartengruppen
    Dabei handelt es sich um eine Gruppe im Kindergarten, die auch jüngere Kinder - unter 3 Jahren - aufnimmt.

  • Tagesmütter und Tagesväter
    Neben den oben genannten Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren gibt es auch noch sogenannte Tagesmütter und Tagesväter für die Betreuung von Kindern. Diese Tageseltern kümmern sich entgeltlich um Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr.
    Alle Informationen zu Tageseltern finden Sie unter Tagesmütterverband Oberösterreich

TIPP

Wenn Sie wissen möchten, welche Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Ihrer Gemeinde angeboten wird, hilft Ihnen dabei der Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ.

Kosten 

Der Kindergarten- und der Krabbelstubenbesuch in Oberösterreich ist ab dem vollendeten 30. Lebensmonat des Kindes bis zum Schulbeginn am Vormittag gebührenfrei.

Ab dem 1. Februar 2018 werden für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr Elternbeiträge eingeführt. Der Mindestbeitrag beträgt im Monat (5 Tage Betreuung pro Woche) 42 Euro, der Höchstbeitrag (5 Tage pro Woche) liegt monatlich bei 110 Euro und ist „gedeckelt“ beziehungsweise kann sich nicht weiter erhöhen. Die neue Regelung sieht auch einen 2-Tagestarif, einen 3-Tagestarif und Geschwisterabschläge bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung vor. Für Kinder, die jünger als 30 Monate sind, liegt der Mindestbeitrag bei 45 Euro.

Die genauen Kosten hängen unter anderem ab:

  • vom Einkommen der Eltern
  • von der Anzahl der besuchten Stunden
  • ob auch andere Geschwister die Einrichtung besuchen

Für Hortkinder liegt der Mindestbeitrag bei 38 Euro. Kosten können bei Kindern über dem 30. Lebensmonat ebenfalls anfallen, wenn das Kind nicht regelmäßig nach den vereinbarten Besuchszeiten den Kindergarten besucht oder unentschuldigt fehlt.

Achtung

Falls das Kind auch in der Kinderbetreuungseinrichtung isst, dann kostet das Mittagessen extra. 

>> Mehr Informationen

Anmeldung

Die Eltern müssen ihr Kind in der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung oder beim Träger der Einrichtung (etwa Magistrat, Gemeinde oder Pfarre) anmelden. Wird das Kind aufgenommen, bekommen die Eltern eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Eltern und der Einrichtung ausgehändigt. Diese Vereinbarung muss von den Eltern unterschrieben werden.

Links

Kontakt

Kontakt

Frauen- und Gleich­stellungs­politik
TEL: +43 50 6906 2142
E-MAIL: frauen@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Schulkinder mit Büchern

10 - was nun?

Ab jetzt wird sortiert: Neue Mittelschule (NMS) oder Gymnasium (AHS) lautet die Frage, die sich 9-jährige bzw. ihre Eltern stellen müssen.

Kindergarten - Pädagogin mit Kindern

Kindergarten

Mit 3 Jahren darf ein Kind in den Kinder­garten gehen. Spätestens 1 Jahr vor Schul­beginn muss Ihr Kind einen Kinder­garten besuchen.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum