10 - was nun?
Ab jetzt wird sortiert: Neue Mittelschule (NMS) oder Gymnasium (AHS) lautet die Frage, die sich 9-jährige bzw. ihre Eltern stellen müssen.
TIPP
Wenn Sie wissen möchten, welche Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Ihrer Gemeinde angeboten wird, hilft Ihnen dabei der Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ.
Der Kindergarten- und der Krabbelstubenbesuch in Oberösterreich ist ab dem vollendeten 30. Lebensmonat des Kindes bis zum Schulbeginn am Vormittag gebührenfrei.
Ab dem 1. Februar 2018 werden für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr Elternbeiträge eingeführt. Der Mindestbeitrag beträgt im Monat (5 Tage Betreuung pro Woche) 42 Euro, der Höchstbeitrag (5 Tage pro Woche) liegt monatlich bei 110 Euro und ist „gedeckelt“ beziehungsweise kann sich nicht weiter erhöhen. Die neue Regelung sieht auch einen 2-Tagestarif, einen 3-Tagestarif und Geschwisterabschläge bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung vor. Für Kinder, die jünger als 30 Monate sind, liegt der Mindestbeitrag bei 45 Euro.
Die genauen Kosten hängen unter anderem ab:
Für Hortkinder liegt der Mindestbeitrag bei 38 Euro. Kosten können bei Kindern über dem 30. Lebensmonat ebenfalls anfallen, wenn das Kind nicht regelmäßig nach den vereinbarten Besuchszeiten den Kindergarten besucht oder unentschuldigt fehlt.
Achtung
Falls das Kind auch in der Kinderbetreuungseinrichtung isst, dann kostet das Mittagessen extra.
Die Eltern müssen ihr Kind in der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung oder beim Träger der Einrichtung (etwa Magistrat, Gemeinde oder Pfarre) anmelden. Wird das Kind aufgenommen, bekommen die Eltern eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Eltern und der Einrichtung ausgehändigt. Diese Vereinbarung muss von den Eltern unterschrieben werden.
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