Fachhochschulen
Dauer, Aufnahmemodalitäten, Studienangebot in OÖ
Die Höhe der Studiengebühren beträgt 363,36 Euro pro Semester. Studiengebühren werden nach einer Novellierung des Universitätsgesetzes seit dem Sommersemester 2013 von folgenden Studierendengruppen eingehoben:
Studierende, die die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester überschreiten zahlen dann KEINE Studiengebühr:
KEINE Studiengebühr zahlen darüber hinaus:
Zur Klärung von Fragen zu den Ausnahmeregelungen wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Universität.
Berufstätige Studierende: Beachten Sie!
Der Erlass der Studiengebühr an Universitäten wegen Erwerbstätigkeit ist mit Juni 2018 gefallen! Seit dem Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende wieder Studiengebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen, wenn sie:
Stipendienfonds
Auf Basis einer Empfehlung der Universitätenkonferenz haben die Universitäten aber die Möglichkeit, berufstätige Studierende über den Studienabschluss-Stipendienfonds mit bis zu 1.000 Euro pro Studienjahr zu unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Studienbeitragserlass
An der Johannes Kepler Universität (JKU) etwa gibt es seit 2019 einen Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende. Rückerstattet werden von der JKU 365 Euro pro Semester, sofern die/der Studierende:
Es ist den Fachhochschul-Erhalter:innen überlassen, ob sie Studienbeiträge einheben oder nicht. In Oberösterreich sind an der Fachhochschule OÖ und der Fachhochschule Gesundheitsberufe OÖ seit dem Sommersemester 2018 - erstmals seit ihrem Bestehen - Studiengebühren zu bezahlen.
Die Höhe der Studiengebühr beträgt 363,36 Euro pro Semester für
Studierende aus Drittstaaten haben 726,72 Euro pro Semester zu bezahlen.
Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder Hochschulen mit Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe bekommen die Studiengebühr in voller Höhe rückerstattet. Jene, die auf Grund des (elterlichen) Einkommens gerade keine Studienbeihilfe erhalten, können eventuell einen Studienzuschuss von jährlich wenigstens 120 Euro erhalten. Informationen dazu auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.
AK-TIPP
Ob Sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfenHINWEIS
Berufstätige Studierende können Studiengebühren und weitere Ausgaben rund um ihr Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen!
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