Studien­ge­bühren

Studien­ge­bühren an Universitäten

Die Höhe der Studiengebühren beträgt 363,36 Euro pro Semester. Studiengebühren werden nach einer Novellierung des Universitätsgesetzes seit dem Sommersemester 2013 von folgenden Studierendengruppen eingehoben:

  • Studierenden aus Drittstaaten, die nicht auf Basis von Gesetz oder Verordnung von der Studiengebühr befreit sind
  • Studierenden, die die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester überschreiten und unter keine der unten angeführten Ausnahmeregelungen fallen
  • außerordentlichen Studierenden

Ausnahmeregelungen

Studierende, die die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester überschreiten zahlen dann KEINE Studiengebühr:

  • wenn sie nachweislich mehr als 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert waren oder sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt gewidmet haben.

  • wenn ein Grad der Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 Prozent vorliegt.

  • wenn sie bestimmte, eventuell zusätzlich von der jeweiligen Universität geregelte Voraussetzungen für einen Erlass der Studiengebühr erfüllen. Infos dazu erteilen die Universitäten.

KEINE Studiengebühr zahlen darüber hinaus:

  • Studierende für jene Semester, in denen sie nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren

  • Studierende für jene Semester, in denen sie auf Grund verpflichtender Studienplanbestimmungen Auslandsstudien absolvieren

  • ordentliche ausländische Studierende, deren zuletzt besuchte Universität mit der österreichischen Universität ein universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, das den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht

  • ordentliche ausländische Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern, wobei diese Länder durch Verordnung des Bundesministeriums festzulegen sind

  • Studierende, die vom Studium beurlaubt sind

  • Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen

Zur Klärung von Fragen zu den Ausnahmeregelungen wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Universität.

Berufstätige Studierende: Beachten Sie!

Der Erlass der Studiengebühr an Universitäten wegen Erwerbstätigkeit ist mit Juni 2018 gefallen! Seit dem Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende wieder Studiengebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen, wenn sie:

  • an einer öffentlichen Universität studieren und
  • die Regelstudiendauer um mehr als 2 (Toleranz)Semester überschreiten. 

Stipendienfonds
Auf Basis einer Empfehlung der Universitätenkonferenz haben die Universitäten aber die Möglichkeit, berufstätige Studierende über den Studienabschluss-Stipendienfonds mit bis zu 1.000 Euro pro Studienjahr zu unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Studienbeitragserlass
An der Johannes Kepler Universität (JKU) etwa gibt es seit 2019 einen Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende. Rückerstattet werden von der JKU 365 Euro pro Semester, sofern die/der Studierende:

  • im Studienjahr 2023/2024 im studienbeitragspflichtigen Studium mindestens 16 ECTS absolviert hat

  • vor dem Semester, in dem der Erlass beantragt wird, pro zugelassenem Semester durchschnittlich mindestens 12,5 ECTS absolviert hat

  • 2023 ein steuerpflichtiges Einkommen von maximal 16.500 Euro erzielt hat

  • den Antrag auf Zuerkennung dieses Studienabschluss-Stipendiums  in der Zeit von 1. Oktober bis 30. November 2024 über das elektronische Bewerbungsformular einbringt. (Informationen über weitere Kriterien und zu erbringende Nachweise finden sich in den Richtlinien der JKU.)

Studien­ge­bühren an Fach­hoch­schulen

Es ist den Fachhochschul-Erhalter:innen überlassen, ob sie Studienbeiträge einheben oder nicht. In Oberösterreich sind an der Fachhochschule OÖ und der Fachhochschule Gesundheitsberufe OÖ seit dem Sommersemester 2018 - erstmals seit ihrem Bestehen - Studiengebühren zu bezahlen.

Die Höhe der Studiengebühr beträgt 363,36 Euro pro Semester für

  • inländische Studierende.
  • Studierende aus der EU und aus den EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
  • Personen, die unter die Personengruppenverordnung fallen wie etwa anerkannte Flüchtlinge und Menschen, die seit mindestens 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.

Studierende aus Drittstaaten haben 726,72 Euro pro Semester zu bezahlen.

Studien­ge­bühren und Studien­beihilfen­be­zug

Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder Hochschulen mit Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe bekommen die Studiengebühr in voller Höhe rückerstattet. Jene, die auf Grund des (elterlichen) Einkommens gerade keine Studienbeihilfe erhalten, können eventuell einen Studienzuschuss von jährlich wenigstens 120 Euro erhalten. Informationen dazu auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.

AK-TIPP

Ob Sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben, lässt sich leicht mit dem AK-Stipendienrechner überprüfen

HINWEIS

Berufstätige Studierende können Studiengebühren und weitere Ausgaben rund um ihr Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen!

Links

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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