Alltags­begleitung - ein neuer Beruf

Seit Juli 2021 ist der Beruf der Alltagsbegleitung im oberösterreichischen Sozialberufegesetz geregelt.

Aufgaben­bereich eines Alltags­be­gleiters

Die Tätigkeit umfasst die Unterstützung von Menschen mit Begleitungs- und Betreuungsbedarf bei Aktivitäten des täglichen Lebens, in der Freizeit und bei der Mobilität. Das Berufsbild beinhaltet keine eigenständige Pflegetätigkeit, sondern in erster Linie Begleitdienste, Unterhaltung und kleine Hilfestellungen im Alltag. Normalerweise sind die Alltagsbegleiter/-innen nicht alleine mit den zu betreuenden Personen.

Ausbildungs­dauer

Die Ausbildung umfasst 152 Unterrichtseinheiten Theorie und 80 Stunden Praxis und findet in Ausbildungslehrgängen statt. Diese kann auch in Modulen absolviert werden. Das Praktikum ist an teilstationären oder stationären Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz zu absolvieren und beinhaltet eine Praktikumsvorbereitung und Reflexion.
Alltagsbegleiter/-innen sind verpflichtet alle 2 Jahre Fortbildungen im Ausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.

Ausbildungs­voraussetzungen

  • Mindestens 16 Jahre
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Bezug auf Ausbildung und Berufsausübung
  • Aufnahmegespräch

Ausbildungs­stätten in Ober­österreich

Ausbildungs­kosten

Die Ausbildungskosten werden vom Land Oberösterreich getragen.

Ent­lohnung

Die Entlohnung von ausgebildeten Alltagsbegleiter/-innen richtet sich nach dem für die jeweilige Einrichtung geltenden Kollektivvertrag (zum Beispiel SWÖ) beziehungsweise nach der jeweiligen Dienstordnung oder sonstigen lohngestaltenden Vorschriften.

Die Alltagsbegleiter/-innen arbeiten in Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz, nicht in Betreuungseinrichtungen für Senioren/-innen.

HINWEIS

Die Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigung, die im Pilotprojekt „Anstellung betreuender Angehöriger“ in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Ausbildung zu Alltagsbegleitung zu absolvieren.

Die Ausbildung der Alltagsbegleitung wird in Oberösterreich für die Heimhilfeausbildung voll angerechnet. Personen, die die Heimhilfeausbildung bereits absolviert haben, können als Alltagsbegleiter/-in arbeiten.

Kontakt

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