Studienberechtigung
Mit einer Studienberechtigung können Menschen ohne Matura trotzdem an Unis, FHs, PHS und Kollegs studieren.
Die Externistenreifeprüfung ist ein Weg zur Matura ohne vorherigen Schulbesuch. Mit der erfolgreichen Ablegung der Externistenreifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.
Vor der eigentlichen Hauptprüfung sind Zulassungsprüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen. Eine Einschränkung des Prüfungsgebiets der Zulassungsprüfungen kann auf Ansuchen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage anrechenbarer Zeugnisse) gewährt werden. Die Hauptprüfung kann frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Zulassungsprüfung absolviert werden. Die Externistenreifeprüfung wird von einer von der Unterrichtsbehörde eingerichteten Prüfungskommission abgenommen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ablegung einer Externistenprüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Weiters dürfen Prüfungskandidaten/-innen zum Zeitpunkt der Hauptprüfung nicht jünger sein als Schüler/-innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs wären.
Prüfungskandidaten/-innen haben das Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenreifeprüfung schriftlich bei der jeweiligen Schule einzubringen.
Ansprechpartner im Bereich allgemeinbildende höhere Schulen ist in Oberösterreich das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige, im Bereich der berufsbildenden höheren Schulen die Direktion der jeweiligen Schule.
Es besteht kein Anspruch auf Schulbeihilfe während der Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung. Kurskostenförderungen sind teilweise möglich.
Bildungsdirektion OÖ
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