Externisten­reifeprüfung

Die Externisten­reifeprüfung ist ein Weg zur Matura ohne vorherigen Schulbesuch. Mit der erfolgreichen Ablegung der Externisten­reifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.

Vor der eigentlichen Hauptprüfung sind Zulassungs­prüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflicht­gegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen. Eine Einschränkung des Prüfungs­gebiets der Zulassungs­prüfungen kann auf Ansuchen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage anrechenbarer Zeugnisse) gewährt werden. Die Haupt­prüfung kann frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Zulassungs­prüfung absolviert werden. Die Externisten­reifeprüfung wird von einer von der Unterrichts­behörde eingerichteten Prüfungs­kommission abgenommen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Ablegung einer Externisten­prüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Weiters dürfen Prüfungs­kandidaten/-innen zum Zeitpunkt der Haupt­prüfung nicht jünger sein als Schüler/-innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs wären.

Prüfungs­kandidaten/-innen haben das Ansuchen um Zulassung zu einer Externisten­reifeprüfung schriftlich bei der jeweiligen Schule einzubringen.

Ansprech­partner im Bereich allgemeinbildende höhere Schulen ist in Oberösterreich das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige, im Bereich der berufs­bildenden höheren Schulen die Direktion der jeweiligen Schule.

Förderungen

Es besteht kein Anspruch auf Schulbeihilfe während der Vorbereitung auf die Externisten­reifeprüfung. Kurskosten­förderungen sind teilweise möglich.

Weitere Auskünfte zur Externisten­reifeprüfung

Bildungsdirektion OÖ

Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz
TEL: +43 732 7071 9121

Links

Kontakt

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AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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