Unter­stützung für Studierende

Ermäßigungen für öffentliche Verkehrs­mittel

  • Megaticket (Semesterkarte) für in Linz Studierende
    Alter zu Semesterbeginn unter 26 Jahre

    Info: Linz AG oder
    TEL: +43 732 3400 7000

  • Klimaticket OÖ Junior (unter 26 Jahre)
    365 Tage unbegrenzter Zugang zum umfangreichen öffentlichen Verkehrsangebot in OÖ, mit oder ohne Kernzonenverkehr Linz, Wels, Steyr

    Info: OÖVV oder
    TEL: +43 732 661010 66

  • ÖBB-Vorteilscard Jugend
    Diese spezielle Vorteilscard ist bedeutend billiger (19 Euro statt 99 Euro) und Sie erhalten damit 50 Prozent billigere Tickets.

    Info:  www.oebb.at oder
    TEL:  +43 5 1717

Aktiv­pass der Stadt Linz

Auch für Studierende, sofern Sie nicht mehr als 1.601 Euro Euro (Richtsatz 2025) pro Monat an Einkommen haben. Der Pass bietet einige Vergünstigungen, vor allem können um den halben Fahrpreis die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Hauptwohnsitz in Linz.

Info: www.linz.at

Befreiung von ORF-Beitrag, Erneuer­baren-Förder­pauschale, Zu­schuss Fern­sprech­entgelte

Als Student:in können Sie um eine Befreiung von ORF-Beitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale beziehungsweise um einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt ansuchen.

Info: www.obs.at

Wohn­bei­hilfe

Personen mit niedrigem Einkommen, auch Studierende, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Wohnbeihilfe beim Amt der Oö. Landesregierung stellen.

Voraussetzungen

  • Mieter:in einer geförderten Wohnung ODER

    Mieter:in einer nicht-geförderten Wohnung
  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • Österreichischer Staatsbürger/Österreichische Staatsbürgerin und EWR-Bürger:in ODER

    Nicht-EWR-Bürger:in, der/die ununterbrochen und rechtmäßig mehr als 5 Jahre in Österreich seinen/ihren Hauptwohnsitz hat, Einkünfte bezieht beziehungsweise erwerbstätig ist und Deutschkenntnisse nachweisen kann

Hinweis

Bewohner:innen von Heimplätzen, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Eigenheimen erhalten keine Wohnbeihilfe.

Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig?

Ob Wohnbeihilfe gewährt wird, ist abhängig von:

  • der Anzahl aller in der Wohnung lebenden Personen
  • dem Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen
  • der Wohnungsgröße
  • dem Wohnungsaufwand 

Weitere Infos

Amt der Oö. Landesregierung

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Bildungsberatung in OÖ

TEL:      +43 50 6906 3
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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