Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Für Studierende, die bereits 4 Jahre berufstätig waren.
Auch für Studierende, sofern Sie nicht mehr als 1.601 Euro Euro (Richtsatz 2025) pro Monat an Einkommen haben. Der Pass bietet einige Vergünstigungen, vor allem können um den halben Fahrpreis die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Hauptwohnsitz in Linz.
Info: www.linz.at
Als Student:in können Sie um eine Befreiung von ORF-Beitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale beziehungsweise um einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt ansuchen.
Info: www.obs.at
Personen mit niedrigem Einkommen, auch Studierende, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Wohnbeihilfe beim Amt der Oö. Landesregierung stellen.
Hinweis
Bewohner:innen von Heimplätzen, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Eigenheimen erhalten keine Wohnbeihilfe.
Ob Wohnbeihilfe gewährt wird, ist abhängig von:
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