Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen
Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können einer österreichischen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.
Erwachsene ohne Berufsausbildung haben verschiedene Möglichkeiten, zum Lehrabschluss zu kommen. Eine davon ist die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung. Sie wird auch immer öfter genutzt.
Das Berufsausbildungsgesetz regelt die Lehrausbildung in Österreich und sieht unter anderem die Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung für 4 Gruppen von Personen vor:
TIPP
Welche speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten die einzelnen Lehrberufe umfassen, ist in den gesetzlich geregelten Berufsbildern festgelegt und im Lehrberufs-ABC nachzulesen.
Für einige (wenige) Lehrberufe bieten Berufsförderungsinstitut (BFI), WIFI und Bauakademie kostenpflichtige Vorbereitungskurse auf die theoretische Lehrabschlussprüfung an.
Gibt es für einen bestimmten Lehrberuf keinen Vorbereitungskurs, können eventuell Fragenkataloge und kostenpflichtige Lernunterlagen die gezielte Prüfungsvorbereitung im Selbststudium unterstützten. Die jeweils aktuellen Fachbücher können bei den Berufsschulen erfragt werden.
Gibt es weder Vorbereitungskurs, keinen Fragenkatalog oder keine Lernunterlagen, bleibt zumindest die Möglichkeit des Gesprächs mit den für den jeweiligen Beruf zuständigen Prüfungsmanager:innen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Prüfungsmanagement der Lehrlingsstelle.
Beachten Sie
Auch der (kostenpflichtige) Besuch der letzten Klasse Berufsschule als außerordentlicher Schüler/außerordentliche Schülerin ist nach Zustimmung der jeweiligen Berufsschul-Direktion eventuell eine Möglichkeit. Vorteil dabei: Entfall des theoretischen Teils der Lehrabschlussprüfung nach Vorlage des positiven Schulabschlusses beim Lehrlings- und Prüfungsservice.
Sollten Sie die Prüfung trotz guter Vorbereitung nicht auf Anhieb schaffen: Zur Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft angetreten werden! Am Prüfungszeugnis scheint der wiederholte Antritt nicht auf.
AK-Mitglieder erhalten für den Besuch von Vorbereitungskursen am Berufsförderungsinstitut Oberösterreich (BFI OÖ) 25 Prozent oder maximal 230 Euro Leika-Rabatt sowie zusätzlich den AK Bildungsbonus im Wert von bis zu 130 Euro.
Darüber hinaus wird der Besuch von Vorbereitungskursen bei BFI, Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Bauakademie über das Bildungskonto des Landes OÖ mit bis zu 60 Prozent der Kurskosten (maximal 2.700 Euro) unterstützt.
Ausgaben für Lernunterlagen, Fachbücher und Fahrten zum Kursort können im Zuge der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss mittels Formular bei der zuständigen Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer beantragt werden.
Ansprechpartnerin für die land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe ist die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Beachten Sie
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