Bildungs­kosten ab­schreiben

Für welche Bildungs­maß­nahmen gibt es Ab­schreib­möglich­keiten?

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können Sie, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde, Werbungskosten steuerlich geltend machen. 

Beachten Sie

Sämtliche Werbungskosten die Bildungsmaßnahmen betreffen sind in der Arbeitnehmerveranlagung unter der Kennzahl 722 geltend zu machen.

Folgende Werbungskosten kommen in Betracht:

Hinweis

Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.

Frau mit Koffer am Bahnsteig
Beruflich veranlasste Reise­kosten

Kosten für Dienst­reisen und Fahrten zu einer beruflichen Fort­bildung sind absetzbar. Wie viel sie geltend machen können erfahren Sie hier.

Mann analysiert die Unternehmensbilanz am Computer
Digitale Arbeits­mittel

Absetzbar sind Kosten von digitalen Arbeits­mitteln (etwa Computer oder Drucker), die Sie im Zusammen­hang mit Ihrem Beruf an­schaffen.

Bücher
Fachliteratur

Ausgaben für Fachbücher (bzw. elektronische Datenträger), die in Zusammen­hang mit dem Beruf stehen, sind als Werbungs­kosten abschreibbar.

Es ist möglich, den Lehrabschluss nachzuholen.
Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Führerschein, Internet, Nächtigungsgeld, Sprachkurs, Studium, Taggeld, Rückzahlung von Ausbildungskosten.

Arbeitnehmer im Home Office
Home-Office: ergonomisch ge­eignetes Mobiliar

Machen Sie Home-Office-Kosten für ergonomische Büro­möbel, zum Beispiel Schreib­tisch, Büro­sessel oder Beleuchtung, steuerlich geltend.

Gibt es auch für Bildungs­kosten der Kinder Steuer­be­günstigungen?

Eltern können Kosten, die im Rahmen der Schul- beziehungsweise Berufsausbildung ihrer Kinder anfallen, nicht abschreiben.

Einzige Ausnahme:
Für Kinder, die außerhalb des Wohnortes ihre Ausbildung machen müssen,

  • da im Einzugsbereich des Wohnortes, d.h. im Umkreis von 80 Kilometer, keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.

  • Wohnen Schüler:innen beziehungsweise Lehrlinge während des Besuchs der Schule (auch Berufsschule) in einem Internat, das mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist und keine näher gelegene Ausbildungsstätte vorhanden ist, so gilt die Voraussetzung als erfüllt.

    Liegt der Ausbildungsort innerhalb von 80 km, so legen Verordnungen zum Studienförderungsgesetz fest, welche Ausbildungsorte im Einzugsgebiet des jeweiligen Wohnortes liegen. Kommt der jeweilige Ort/die jeweilige Gemeinde in dieser Verordnung nicht vor und beträgt die Entfernung Wohnung-Ausbildungsort weniger als 80 km und beträgt die Fahrzeit (einfache Fahrt) mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 1 Stunde, besteht ebenfalls die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung.

    In diesem Fall kann pro angefangenem Monat der Schul- oder Berufsausbildung ein Pauschalbetrag in Höhe von 110 Euro monatlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Höhere tatsächliche Kosten, wie Fahrtkosten oder Schulgeld können nicht geltend gemacht werden. Dieser Pauschalbetrag steht auch während der Schul- und Studienferien zu.

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
... mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Mann freut sich über Brief

Arbeitnehmer­veranlagung

Beantragen Sie einen Steuer­aus­gleich - es zahlt sich aus! So funktioniert die Arbeitnehmer­veranlagung.

Schule, Job, Ausbildung, Weiterbildung

Ausbildungs­kosten

Sie haben eine Ausbildung auf Firmenkosten absolviert? In welchem Fall die Firma Geld von Ihnen zurückverlangen darf und wie lang Anspruch besteht.

Ausfüllen eines Finanzamt-Formulares

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum